Vattenfall: Fernwärme jetzt mit Preisangabe
Vattenfall hat die von der Verbraucherzentrale Hamburg geforderte Unterlassungserklärung wegen fehlender Preisangabe bei Fernwärme abgegeben. Die Verbraucherzentrale hatte den Versorger am 3. Juni 2011 mit Frist 17. Juni 2011 abgemahnt und aufgefordert,
„es ab sofort zu unterlassen, Verträge mit Verbrauchern über die Lieferung von Fernwärme zu bewerben oder anzubieten, ohne zuvor, spätestens aber zeitgleich, die allgemeinen Versorgungsbedingungen einschließlich der dazugehörigen Preisregelungen und Preislisten in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben“.
Anlass des Vorgehens der Verbraucherzentrale: Wollte sich ein Verbraucher auf der Internetseite von Vattenfall vor dem Abschluss eines Fernwärmevertrages in Hamburg über die Konditionen der Dienstleistung informieren, so fand er weder eine Preisliste noch sonstige Preisregelungen noch die Versorgungsbedingungen. Erst wenn der Interessent einen Versorgungsantrag stellte, erhielt er ein Angebot und erfuhr die Bedingungen. Die Verbraucherzentrale sah in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Fernwärmeverordnung, die Preisangabenverordnung und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb.
Vattenfall erklärte daraufhin gegenüber der Verbraucherzentrale, ab 1. Juli 2011 die geforderte Transparenz über Preise und Vertragsbedingungen herstellen zu wollen. Wir haben es überprüft. Jetzt finden sich Preise und Bedingungen im Netz.
Dass Preistransparenz auch bei der Fernwärme keine Hexerei ist, zeigte ein Blick auf die Stadtwerke Dinslaken, die ihrer Verpflichtung zur Angabe der Fernwärmepreise schon seit längerem entsprachen (www.stadtwerke-dinslaken.de/produkte/fernwaerme/preise_verbrauch.html).
Stand vom Mittwoch, 13. Juli 2011
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