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Unternehmererklärung: sicher sanieren

Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Viele Verbraucher sind verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten. Doch auch wenn die geeigneten Maßnahmen dann beauftragt sind, bleiben oftmals Fragen offen:Wie können Bauherren die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen?

Unternehmererkärung gibt Sicherheit

Um sanierungswilligen Eigenheimbesitzern Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die so genannte Unternehmererklärung verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherren zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht. Wenn Sie Fördermittel für Ihre Sanierung erhalten wollen, ist eine solche Erklärung zwingend erforderlich.

Mit der Unternehmererklärung hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern, denn fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Sinnvoller Qualitätsnachweis

Die Verbraucher profitierten davon doppelt, da die Ausführungsqualität steigt und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden werden. Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Dämmmaßnahme ist meist deutlich kostspieliger als die eigentliche Sanierung.

Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchte, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf sein Recht auf Nachforderungen verlassen. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten Sie deshalb für jede Maßnahme mindestens drei Angebote einholen und am besten bei einem unabhängigen Berater prüfen lassen.

Noch Fragen?

Nähere Informationen zu allen Fragen energetischer Sanierung gibt es an der Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 040/248 32 250 (Ortstarif). Es kann auch ein persönlicher Beratungstermin in der Verbraucherzentrale vereinbart werden (Beratungsstellen auch in Bergedorf, Fuhlsbüttel und Harburg).

Wenn Sie mehr über das Thema Gebäudesanierung lesen möchten, empfehlen unseren Ratgeber „Gebäude modernisieren - Energie sparen”.

Hinweis: Die Telefonhotline wird von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die persönliche Beratung wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.

Stand vom Mittwoch, 1. Februar 2012

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