Energieversorger pleite, Gaspreise: Proteste, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Wechsel Energieversorger

In die Töpfe gucken

Zum Jahresanfang hat sich einiges geändert in der Förderlandschaft. Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick.

Für weitere individuelle Fragen rund um Fördermaßnahmen nutzen Sie unsere Energie- und Klimahotline: 040/248 32 250
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Änderungen bei der KfW-Förderung

Die KfW hat die Investitionszuschüsse erhöht: Im Programm Energieeffizient Sanieren (Programmnummer 151) können private Bauherren mit maximal zwei Wohneinheiten entweder einen zinsverbilligten Kredit (Effektivzinssatz aktuell 1 Prozent in allen Laufzeiten, max. 75.000 Euro pro Wohneinheit) oder alternativ einen Investitionszuschuss (Nr. 430) bekommen. Die Höhe der Investitionszuschüsse wurde ab 1. Januar 2012 in allen Stufen um 2,5 Prozent auf bis zu 20 Prozent der Investitionssumme (max. 15.000 Euro) erhöht.

Bei der Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen gerecht werden, wurde der Zuschuss auf 7,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten(max. 3750 Euro) angehoben. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören weiterhin die Wärmedämmung der Wände, Dächer und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenster und Türen, der Einbau einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälz- oder Zirkulationspumpe sowie der Durchführung des hydraulischen Abgleichs.

Die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung wird von der KfW in Höhe von 50 Prozent der Kosten unterstützt. Der Förderhöchstbetrag hat sich seit Januar 2012 auf 4.000 Euro (vorher: 2.000 Euro) erhöht. Voraussetzung: Sie nutzen für die energetische Sanierung das Programm Energieeffizient Sanieren.

Deutlich weniger Geld bei Solarenergie

Neue Förderhöhen bei thermischen Solaranlagen (Bundesmittel aus dem Marktanreizprogramm)

Wenn Sie sich in diesem Jahr eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung anschaffen, gibt's vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) deutlich weniger Fördermittel als noch im Vorjahr:

Die Förderhöhen liegen jetzt bei 90 Euro/m² pro Kollektorfläche (statt 120 Euro/m² im Jahr 2011).

Wird der Heizkessel mit erneuert, bekommen Sie zusätzlich einen Kesselaustauschbonus bzw. einen Kombinationsbonus für einen Pelletkessel oder eine Wärmepumpe von 500 Euro (statt 600 Euro). Diese Fördermittel gibt es aber nur für den nachträglichen Einbau im Gebäudebestand und auch nur, wenn eine energieeffiziente Umwälzpumpe eingebunden wird (Ausnahme: Pelletöfen mit Wassertasche).

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite des BAFA.

In Hamburg gibt's noch was drauf

Zusätzlich zur bundesweiten Förderung bietet die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung (BSU) finanzielle Anreize für die Installation thermischer Solaranlagen (Solarwärmeanlagen). Auch hier wird die gleichzeitige Erneuerung der Heizung belohnt. Das Förderprogramm Erneuerbare Wärme für Solarkollektoren und Holzheizungen vereint die bisherigen Programme Solarhermie und Heizung und Bioenergie.

Pro Quadratmeter Sonnenkollektor (unter 30 m² Aperturfläche) gibt es 100 Euro. Der Zuschuss bei gleichzeitiger Anschaffung eines neuen Heizkessels ist abhängig von der Größe der Solaranlage und liegt zwischen 1000 und 5.000 bzw. 7.500 Euro (Holzpelletheizungen).

Bei einer geförderten Heizungsmodernisierung ist ein hydraulischer Abgleich der Anlage nachzuweisen.

Insgesamt gilt: Die Förderanträge müssen unbedingt vor der Auftragsvergabe gestellt werden, und die Zuschüsse nach diesem Programm werden ausschließlich an den Handwerksbetrieb ausgezahlt!

Weitere Informationen finden Sie auf dem Klima- & Energieportal der Freien und Hansestadt Hamburg.

Gesunkene Einspeisevergütung? Solarstrom lohnt sich trotzdem!

Lohnt sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage trotz der gesunkenen Einspeisevergütung für Solarstrom noch? Klare Antwort: Ja.

Denn Solarmodule sind inzwischen deutlich billiger geworden. Für private Einfamilienhausbesitzer gibt es seit Januar 2012 24,43 Cent pro Kilowattstunde Strom, die in das Netz eingespeist wird. Durch diese über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung wird die Solaranlage zu einer attraktiven Geldanlage. Noch günstiger ist es, wenn man ein Drittel des erzeugten Stroms selber verbraucht.

Selbst wenn die Photovoltaikanlage voll finanziert wird, kann sich immer noch eine gute Rendite ergeben. Wie hoch diese ausfällt, ist abhängig vom Preis der Solarmodule und natürlich der individuellen Leistung Ihrer Anlage.

Mehr als heiße Luft – neue Qualitätskriterien für Wärmepumpen

Auch in diesem Jahr wird nur der nachträgliche Einbau einer Wärmepumpe im Gebäudebestand gefördert (keine Förderung bei Neubauten).

Die Förderhöhen für Wärmepumpen sind unverändert geblieben und richten sich nach Art und Leistung der Wärmepumpe. Der Kombinationsbonus, wurde leicht gesenkt – statt 600 gibt es nur noch 500 Euro, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solaranlage installiert wird.

Geändert haben sich aber die Ansprüche an die Wärmepumpen: Entscheidend ob eine Wärmepumpe gefördert wird, ist jetzt nicht mehr die Jahresarbeitszahl (JAZ). Maßgebend ist der sogenannte COP-Wert (Coefficient of Performance), der zusätzlich zur Leistungszahl auch die elektrische Leistung der Hilfsaggregate wie Heizungs- oder Förderpumpen berücksichtigt.

Auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen herunterladen.

Mini-KWKs werden wieder förderfähig

Aufgrund des großen Potenzials zur Energieeinsparung fördert das Bundesumweltministerium wieder hocheffiziente und klimafreundliche kleine Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, kurz Mini-KWK-Anlagen:

Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung gestaffelt ist. So erhalten beispielsweise sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 Kilowatt 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro. Allerdings werden hohe Effizienzanforderungen an die Anlagen gestellt.

Ab 1. April 2012 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechende Anträge eingereicht werden. Auf der Internetseite des BAFA finden Sie die konkreten Förderrichtlinien.

Noch mehr Tipps

Mehr zu Mini-KWKs erfahren Sie auch in unserem kostenfreien Vortrag „Mikro-BHKW – mit der Heizung Strom erzeugen” am Dienstag, 27. März 2012, 18:30 - 20:30 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit hier.

EnWG, EU-Label, Öko-Design-Richtlinie - was sich neben den Fördermitteln sonst noch ändert, lesen Sie hier.

Stand vom Montag, 13. Februar 2012

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