Energieversorger pleite, Gaspreise: Proteste, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Wechsel Energieversorger

E.on will die 75.000 Euro nicht zahlen

Im August 2004 rief die Verbraucherzentrale Hamburg erstmals die Verbraucher auf, sich gegen überhöhte Gaspreise zu wehren. Seitdem haben sich in Hamburg mehr als 50.000 und in Deutschland schätzungsweise 1 Million Verbraucher gegen die Preiswillkür der Gasversorger aufgelehnt. Vor den Gerichten wurden Etappensiege erreicht, doch der Kampf für Fairness bei Preisen und Verträgen geht weiter. Inzwischen wurde der verkrustete Gasmarkt aufgebrochen, statt örtlicher Monopole gibt es - wenn auch mancherorts begrenzte - Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern. 

Hier finden Sie

- Nachrichten zur gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung um die Gaspreise (Chronologie der Ereignisse von 2004 bis heute),

- Verhaltenstipps aus der Anfangszeit des Gaspreisprotests,

- einen Musterbrief mit Varianten für Ihre Zahlungsverweigerung und Ihre Reaktion auf die Jahresabrechnung,

- ein Rechenprogramm für Ihre Abrechnung.

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! Die Musterprozesse gegen E.on Hanse und unsere weiteren Aktionen zum Thema Gaspreise wären nicht möglich ohne die Spenden der Verbraucher. Spendenbarometer heute: 26.385 € (473 Spender/innen). Unterstützen auch Sie den Prozess- und Aktionsfonds mit Ihrer Spende auf das Konto 84 35 100 Bank für Sozialwirtschaft BLZ 251 205 10 - oder spenden Sie hier online.

Wenn Sie  Beratung zum Gaspreis-Recht wünschen: Unsere Juristen beraten Sie telefonisch Mo bis Do von 10 bis 18 Uhr unter 09001-77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr). Sie können sich auch persönlich in der Kirchenallee 22 beraten lassen (Unterlagen mitbringen!): Terminvereinbarung erforderlich: Tel. 248 32-0 oder -107 oder E-Mail termine@vzhh.de, Beratungsentgelt 22 Euro, Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger 11 Euro. Für eine schriftliche Beratung können Sie sich an info@vzhh.de oder an Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, wenden (ab 15 Euro, je nach Aufwand).


Aktuelle Meldung

(09.12.2012) E.on Hanse geht in Berufung

Gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Oktober 2011 hat E.on Hanse Berufung eingelegt. Wir kämpfen weiter für das Recht der Gaskunden auf Erstattung der aufgrund rechtswidriger Preisklauseln zuviel gezahlten Beträge.

(24.10.2011) E.on Hanse muss 75.000 Euro zahlen

Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Wir hatten die abgetretenen Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden geltend gemacht, die ihre überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Das Urteil, das auf die am 29. Dezember 2009 eingereichte Klage der Verbraucherzentrale zurückgeht, erging am 17. Oktober 2011 (Az.: 321 O 493/09). Das ist ein großer Erfolg für die Verbraucher. Wir erwarten, dass E.on jetzt nicht in eine aussichtslose Berufung geht, sondern schnell dem Urteil Folge leistet. Wir werden das Geld dann nach Abzug unserer Kosten an die Gaskunden weiter leiten.

Seit Sommer 2004 hatten nach Angaben eines Prozessbevollmächtigten der E.on Hanse 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte unter Vorbehalt gezahlt. Gegen die Zahlungsverweigerer hat E.on Tausende von Zahlungsprozessen angestrengt und in diesen entweder verloren oder in Vergleichen empfindliche Verluste hinnehmen müssen. In dem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichts geht es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbehaltszahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hat die Verbraucherzentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt.

Hier geht's zu den vollständigen Nachrichten zum Thema Gaspreise von 2004 bis heute.

Stand vom Samstag, 31. Dezember 2011

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