Im August 2004 rief die Verbraucherzentrale Hamburg erstmals die Verbraucher auf, sich gegen überhöhte Gaspreise zu wehren. Seitdem haben sich in Hamburg mehr als 50.000 und in Deutschland schätzungsweise 1 Million Verbraucher gegen die Preiswillkür der Gasversorger aufgelehnt. Vor den Gerichten wurden Etappensiege erreicht, doch der Kampf für Fairness bei Preisen und Verträgen geht weiter. Inzwischen wurde der verkrustete Gasmarkt aufgebrochen, statt örtlicher Monopole gibt es - wenn auch mancherorts begrenzte - Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern.
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Aktuelle Meldungen
(12.04.2012) Bundesgerichtshof bestätigt Gaspreisprotest - Ohrfeige für E.on Hanse
Heute wurden die lange erwarteten schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14. März 2012 veröffentlicht. Es ging um eine Zahlungsklage der E.on Hanse gegen einen Kunden, der 2005 Widerspruch gegen den Gaspreis eingelegt und einen Teil der Zahlungen verweigert hatte. Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf gab dem Gasversorger Recht, das Landgericht Hamburg dem Kunden. Jetzt entschied der BGH, dass der Kunde zwar nicht den bei seinem ursprünglichen Vertragsschluss im Jahre 1998 geltende Preis bei seinen Kürzungen zugrunde legen durfte, aber den drei Jahre vor seinem 2005 erstmalig erhobenen Preisprotest festgesetzten Preis.
Das Urteil bedeutet für die Kunden, dass damit höchstrichterlich die Unwirksamkeit der von E.on Hanse verwendeten Preisklausel festgestellt wurde und dass alle Kunden, die der von der Verbraucherzentrale Hamburg seit Sommer 2004 gegebenen Empfehlung gefolgt sind, einen Teil der verlangten Gasrechnungen zu verweigern, im Recht sind.
Das Urteil bedeutet für die Hamburger Justiz, dass damit vom BGH definitiv festgelegt wurde, dass das OLG Hamburg mit dem Versuch der Ermittlung des "richtigen" Preises trotz unwirksamer Preisänderungsklausel auf dem Holzweg ist und scheitern wird. Die Landgerichte, die wegen der anstehenden BGH-Entscheidung ihre Verfahren ausgesetzt hatten, sind damit jetzt aufgerufen, umgehend zu Gunsten der Kunden zu entscheiden.
In diesen Wochen verschickt E.on Hanse an Kunden, die ihre Rechnungen in den vergangenen Jahren gekürzt haben, Mahnschreiben, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Rechtslage falsch darstellen, um die Kunden zu verunsichern und zur Zahlung unberechtigter Forderungen zu bewegen. In weiteren Schreiben wird die Falschbehauptung aufgestellt, es gebe keine für E.on negativen Rückforderungsurteile. Die Verbraucherzentrale fordert die betroffenen Kunden auf, sich nicht einschüchtern zu lassen und wenn nötig Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt zu holen.
(27.02.2012) WEMAG-Kunden sollten Umstellung auf Wemio-Tarif prüfen
WEMAG-Kunden, die über die Gaskundengemeinschaft einen günstigen „Orange“-Tarif mit Preisgarantie bis 30.9.2012 erhalten haben, sollten prüfen, ob der neue Wemio-Waldgas-Tarif nicht für sie günstiger ist. Für Hamburger Kunden zum Beispiel liegt der Tarif im laufenden Vertrag bei 4,64 Cent/kWh Arbeitspreis und 14,57 € Grundpreis. Der im Dezember 2011 eingeführte wemio-Waldgas-Tarif liegt zurzeit aber mit 4,67 Cent/kWh Arbeitspreis und 12,52 € Grundpreis für viele Verbraucher darunter und hat ebenfalls eine Preisgarantie bis 30.9.2012. Verbrauchern, deren Prüfung einen Preisvorteil ergibt, empfehlen wir, sich an die WEMAG zu wenden und die umgehende Tarifumstellung vornehmen zu lassen. Dies geht online auf der Website der WEMAG oder man ruft den Kundendienst an und lässt sich die Unterlagen schicken. Die WEMAG hat zugesichert, dass die Umstellung auch im laufenden Vertrag möglich ist.
(09.12.2011) E.on Hanse geht in Berufung
Gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Oktober 2011 hat E.on Hanse Berufung eingelegt. Wir kämpfen weiter für das Recht der Gaskunden auf Erstattung der aufgrund rechtswidriger Preisklauseln zuviel gezahlten Beträge.
(24.10.2011) E.on Hanse muss 75.000 Euro zahlen
Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Wir hatten die abgetretenen Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden geltend gemacht, die ihre überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Das Urteil, das auf die am 29. Dezember 2009 eingereichte Klage der Verbraucherzentrale zurückgeht, erging am 17. Oktober 2011 (Az.: 321 O 493/09). Das ist ein großer Erfolg für die Verbraucher. Wir erwarten, dass E.on jetzt nicht in eine aussichtslose Berufung geht, sondern schnell dem Urteil Folge leistet. Wir werden das Geld dann nach Abzug unserer Kosten an die Gaskunden weiter leiten.
Seit Sommer 2004 hatten nach Angaben eines Prozessbevollmächtigten der E.on Hanse 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte unter Vorbehalt gezahlt. Gegen die Zahlungsverweigerer hat E.on Tausende von Zahlungsprozessen angestrengt und in diesen entweder verloren oder in Vergleichen empfindliche Verluste hinnehmen müssen. In dem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichts geht es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbehaltszahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hat die Verbraucherzentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt.
Hier geht's zu den vollständigen Nachrichten zum Thema Gaspreise von 2004 bis heute.
Stand vom Montag, 7. Mai 2012
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