Mogelpackungen, Gentechnik, Lebensmittelverpackungen, Radioaktivität

EHEC: Alles vorbei?

Aktueller Stand (30.11.2011)

Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist in einem abschließenden Bericht darauf hin, dass sich zurückgerufene Chargen mit Bockshornkleesamen noch immer in Privathaushalten befinden können. Diese sollten am besten  über den Hausmüll entsorgt oder zumindest erhitzt werden (z.B. durch Kochen zu Gerichten verarbeiten oder durch kräftiges Rösten in der Pfanne).

Auch zuküntig gelten die folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Personen mit geschwächter oder nicht ausgebildeter Immunabwehr sollten rohe Sprossen generell nur nach einer ausreichenden Erhitzung verzehren.
  • Sprossen vor dem Verzehr immer gründlich spülen, im Kühlschrank lagern und möglichst schnell verbrauchen.
  • Schmierinfektionen vermeiden, vor der Zubereitung bzw. dem Kontakt mit Sprossen gründlich die Hände waschen.
  • Für die eigene Herstellung nur Samen verwenden, die vom Hersteller für die Sprossenproduktion vertrieben werden.

 

Ausbruch gilt als beendet (27.7.2011)

Der letzte Erkrankungsbeginn liegt liegt mehr als drei Wochen zurück, daher betrachten die Behörden den Ausbruch als beendet. Das vorläufige Fazit: 50 Patienten sind gestorbenen, 852 sehr schwer erkrankt (HUS-Fälle) und zusätzlich kam es zu 3469 weniger schweren EHEC-Fällen. Für die Opfer dieser Epedemie bleibt viel persönliches Leid, einige müssen mit dauerhaften Gesundheitsschäden weiter leben. Die Landwirte werden entschädigt, die Krankenhäuser rufen nach Sonderzahlungen, aber die Opfer entschädigt niemand. Das ist eine weitere sehr problematische Seite dieses Ausbruchs!

Zunehmend mehren sich die Stimmen, die krankheitserregende Keime im Abwasser (z.B. aus Krankenhäusern oder Tiermastbetrieben), als sehr bedenklich einstufen, insbesondere wenn diese resistent gegen Antibiotika sind. Hier müssen dringend neue Entsorgungskonzepte entwickelt werden, da mit problematischen Keimen belastetes Wasser nicht wieder in die Umwelt gelangen darf!

Entwarnung für Sprossen und Keimlinge (21.7.2011)

Die deutschen Behörden geben nach der Auswertung von umfangreichen Untersuchungen Entwarnung: Rohe Sprossen und Keimlinge können wieder verzehrt werden. Die Warnung gilt nur noch für Bockshornkleesamen sowie deren Sprossen und Keimlinge aus Ägypten. Bei Bockshornkleesprossen unbekannter Herkunft, z.B. im Restaurant oder im Handel, raten wir weiterhin zur Vorsicht.

In Europa dürfen bis zum 31.10.2011 keine ägyptischen Samen und Bohnen zur Sprossenherstellung importiert werden. Alle Bockshornkleesamen-Chargen aus den Jahren 2009 bis 2011 sollen vom Markt genommen, beprobt und anschließend vernichtet werden. Verbraucher sollten diese Samen, falls sie noch im Haushalt vorhanden sind, im Hausmüll entsorgen.

Zusätzlich warnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor Bockshornkleesamen in Arzneimitteln. Diese Samen werden z.B. als pflanzliches Magen-Darm-Mittel verwendet, Patienten nehmen dazu mehrmals täglich zerkleinerte Samen mit Flüssigkeit ein.  Bockshornklee ist ein altes Mittel aus der Naturheilkunde und wird z.B. auch  bei Appetitlosikeit, Bauchschmerzen oder Bluthochdruck eingesetzt. Für homöopathische Mittel oder Tees gilt diese Rückrufaktion nicht, da hochkonzentrierte Alkohollösungen oder kochendes Wasser den Erreger abtöten würden.

Informationen des Bundesinsituts für Risikobewertung (BfR)

Dringende Warnung vor Bockshornkleesprossen (Stand 5.7.2011)

Es wird dringend davon abgeraten, insbesondere Bockshornkleesprossen selbst zu ziehen oder zu verzehren. Vor allem Samen aus Ägypten, auch ältere Chargen, sollten nicht mehr verwendet werden. Diese Risikobewertung durch deutsche Behörden und durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und das ECDC (Europäisches Zentrum für Prävention) ist eindeutig, denn es gab Zusammenhänge zwischen den Krankheitsfällen in Deutschland und in Frankreich. Bockshornkleesprossen - auch unter dem englischen Namen Fenugreek bekannt - können  auch ein Bestandteil von Sprossenmischen sein. Leider stehen keine Herkunftsangaben auf Lebensmittelverpackungen, hier sollte die EU dringend nachbessern, damit Rohstoffe besser identifiziert werden können.  Die allgemeine Warnung, generell keine rohen Sprossen oder Keimlinge zu verzehren, bleibt bestehen, da es noch weitere Übertragungswege geben kann.

Gefährlicher EHEC-Keim in Oberflächengewässer (Stand 21.06.2011)

In dem kleinen Erlenbach im Norden Frankfurts wurde der besonders gefährliche EHEC- Stamm O104:H4 nachgeweisen. Bisher ist noch unklar, wie der Keim in den Bach gelangte. Eine Ursache könnte eine Kläranlage in der Nähe sein. Zurzeit scheiden viele Personen den Erreger über den Toilettengang aus, so dass der Erreger in die Kläranlage gelangen kann. Kläranlagen können nur die Menge an Keimen reduzieren, aber sie nicht gänzlich eliminieren. Eine Bewässerung aus dem Bach für landwirtschaftliche Produkte wurde vom hessischen Umweltministerium untersagt. 

Aktuelle Antworten auf Fragen von Verbrauchern, z.B. kann EHEC im Trinkwasser vorkommen?


EHEC Fund auf Salat in Hessen - Weniger gefährliche Variante (Stand 16.06.2011)

Das Hessische Umweltministerium teilte mit, dass auf einem Salat eines Hofs in Frankfurt ein EHEC-Keim gefunden wurde. Bei dem Erreger handelt es sich nicht um den gefährlichen Erregertyp O104:H4, der für das Ausbruchsgeschehen der vergangenen Tage verantwortlich ist. Der Hof ist derzeit gesperrt und die betroffenen Produkte wurden nach Angaben des Ministeriums zurückgerufen. In den laufenden Ermittlungen wurde im Waschwasser des Salats EHEC-Keime nachgewiesen. Dieses dürfte die Ursache für die Kontamination sein .

Erste Hinweise auf Quelle der Kontamination (Stand 14.06.2011)
Das niedersächsische Gesundheitsministerium teilte mit, dass fünf der erkrankten Mitarbeiterinnen bevorzugt die Sprossenarten Brokkoli, Knoblauch und Bockshornklee verzehrt hätten,vier gesunde Beschäftigte  bevorzugten die Sorten Alfalfa und "Würzige Mischung". Das ergaben Befragungen. Das könnten erste Hinweise auf die Quelle der Kontamination sein.

Auf einer Lollo-rosso-Salatprobe eines bayerischen Gemüseerzeugers in Fürth wurden EHEC-Keime gefunden. Der ermittelte Stamm entspricht aber nicht der gefährlichen Variante, die den Ausbruch verursacht hat. Diese Keime können ebenfalls schwere Durchfälle hervorrufen. Es ist wichtig, dass die Ursache dieser Kontamination ermittelt wird. Denn EHEC-Bakterien haben prinzipiell auf Salat und anderen Lebensmitteln nichts zu suchen.

Sprossen als eine Ursache für den gefährlichen EHEC-Keim gefunden (Stand 10.06.2011)

Der agressive EHEC-Erreger O 104 ist auf Sprossen in Nordrhein-Westfalen festgestellt worden. Die geöffnete Packung befand sich in der Mülltonne eines Haushaltes im Rhein-Sieg-Kreis bei Bonn. Das teilte der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel heute, am 10. Juni 2011, mit. Zwei der drei in dem betreffenden Haushalt lebenden Familienmitglieder haben Sprossen verzehrt und sind Mitte Mai an den EHEC-Bakterien erkrankt. Die Sprossen stammen laut Ministerium nach den bisherigen Erkenntnissen aus dem Betrieb im niedersächsischen Bienenbüttel.

Die wegen der EHEC-Epidemie geltende Warnung vor dem Verzehr roher Tomaten, Gurken und Blattsalate ist aufgehoben worden. Das haben das Robert-Koch Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung auf einer Pressekonferenz heute mitgeteilt. Die Warnung der Behörden für rohe Sprossen bleibt dagegen bestehen. Vor allem im Haushalt noch vorhandene Sprossen der Firma "Gärtnerhof Bienenbüttel" sollten auf keinen Fall verzehrt werden und wenn möglich den lokalen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Das EHEC-Risiko ist bei Sprossen knapp neun Mal größer als bei rohem Gemüse, alle in diese Studie erfassten Patienten hatten Sprossen verzehrt. Das ergab eine neue "Rezeptbasierten-Restaurant-Kohortenstudie", die nach weiteren detaillierten Befragungen von Patienten zum Verzehr von Speisen in Restaurants, in denen diese vor der Erkrankung gegessen haben, erstellt wurde. Damit scheint der Zusammenhang zwischen EHEC-Infektionen und einem Sprossen-Hersteller im niedersächsischen Bienenbüttel klar zu sein. Bei dem Erreger des aktuellen Ausbruchs handelt es sich um einen sogenannten EAggEC- Keim und nicht um klassische EHEC-Erreger, wie sie bei Wiederkäuern (vor allem Rindern) nachgewiesen werden. Der EAggEC- Keim stellt laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Kreuzung aus zwei anderen krankmachenden E. coli-Typen (EC) dar. EAggEC Keime kommen im menschlichen Darm vor und konnte bisher weder bei Tieren noch in Lebensmitteln nachgewiesen werden. Deshalb gilt es als wahrscheinlich, dass der Eintrag des Erregers im jetzigen Ausbruchsgeschehen in betroffene Lebensmittel über den Menschen oder vom Menschen über die Umwelt erfolgt sein kann. Diese Untersuchungsergebnisse zeigen, wie wichtig die Einhaltung der Hygienevorgaben in Lebensmittelbetrieben, Gemeinschaftsverpflegungen und im eigenen Haushalt ist.   

In den Niederlanden wurden auf Rote-Beete-Sprossen, die auch nach Deutschland geliefert wurden, EHEC Erreger gefunden. Der Erreger stimmt aber nicht mit dem heimtückischen Keim des aktuellen Ausbruchs in Norddeutschland überein.

Die häufigsten Anfragen bei der Verbraucherzentrale Hamburg

Wie kann man sich aktuell anstecken?

Welche Sprossen könnten betroffen sein?

 Wo werden Sprossen angeboten?

Kann EHEC über Trinkwasser verbreitet werden?

In welchen Gewässern kann EHEC vorkommen?

Können EHEC Keime über Bewässerung oder durch Waschen der Produkte auf Salat, Gemüse oder Beeren landen?

Kann man weiter bedenkenlos Sojaprodukte wie Tofu, Sojamilch oder Sojajoghurt essen, obwohl Sojabohnensprossen als mögliche EHEC-Auslöser gelten?

Kann ich noch Bockshornkleekäse essen?

Kann ich bedenkenlos Milchprodukte wie Joghurt, Quark oder Käse im Supermarkt kaufen? Muss ich die Frischmilch aus dem Supermarkt vor dem Verzehr erhitzen?

Biobauern arbeiten mit „natürlichem Dung“, könnten Biolebensmittel besonders betroffen sein?

Stimmt es, dass Wiederkäuer (z.B. Kühe oder Rinder), die mit Getreide gefüttert wurden, mehr EHEC-Bakterien ausscheiden als Tiere, die natürlicherweise Gras oder Heu gefressen haben?

Hintergrundinformationen

Weitere Links zum Thema:

Hintergrundinformationen des Robert-Koch-Institutes zu EHEC-Darminfektionen

Bundesinstitut für Risikobewertung: Aktuelle Informationen zu EHEC

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Küchen- und Lebensmittelhygiene - Die wichtigsten Tipps


Wie kann man sich aktuell anstecken?

Das Hauptrisiko geht von Sprossen aus. Ein Sprossenbetrieb in Norddeutschland hat u.a. verschiedene Gastronomiebetriebe beliefert, in denen viele EHEC-Patienten zuvor gegessen haben.

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Welche Sprossen könnten betroffen sein?

 Folgende Produkte des Gärtnerhofes Bienenbüttel wurden auf der Pressekonferenz des Landwirtschaftsministeriums in Hannover am 5.6.2011 namentlich genannt:
Adzukibohnenkeime, Alfalfa-Sprossen, Bockshornkleesprossen, Brokkoli-Sprossen, "Crunchy-Mix", Erbsenkeime, Kichererbsenkeime, Knoblauchsprossen, Kressesprossen, Linsensprossen, "Milde Mischung" (aus verschiedenen Keimsprossen: Bockshornklee, Mungobohnen, Linsen, Adzukibohne, Alfalfa), Mungobohnensprossen (in Deutschland landläufig als "Sojasprossen" bekannt), Radieschensprossen, Rettichsprossen, Rotkohlsprossen, Sonnenblumenkeime, Weizenkeime, "Würzige Mischung" und Zwiebelsprossen.
Unser Rat: Im Haushalt noch vorhandene Sprossen der Firma "Gärtnerhof Bienenbüttel" sollten auf keinen Fall verzehrt werden und wenn möglich den lokalen Behörden zur Verfügung gestellt werden.

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Wo werden Sprossen angeboten?

Sprossen werden in der Gastronomie z.B. in Salatbars oder auf der Salatgarnitur etwa neben Fleisch etc. angeboten. Zum Teil werden auch belegte Brötchen mit Sprossen garniert. Auch in asiatischen Restaurants werden sie oft bei Gerichten verwendet. Nicht immer sind sie richtig durcherhitzt, sondern werden zum Schluss auf die fertigen Gerichte gelegt bzw. untergehoben. Ob dadurch potentiell vorhandene Keime abgetötet werden, ist fraglich.
Sprossen werden aber nicht nur in der Gastronomie eingesetzt, sondern können in Fertigpackungen, u.a. in Supermärkten, Bioläden oder Reformhäusern, bezogen werden. Die Plastikpackungen gelten als guter Nährboden für Keime, so dass Sprossen oder auch Fertigsalate immer wieder erhöhte Keimzahlen aufweisen. Nicht nur EHEC-Keime können dabei gut wachsen, sondern auch andere krankmachende Keime wie Salmonellen und Listerien.
Bei Nichtbeachung der Kühlkette z.B. beim Transport, im Handel oder im Haushalt, steigt das Risiko der Verkeimung. Das gilt insbesondere für Packungen, die länger aufbewahrt und erst gegen Ende des MHD verzehrt werden. Dieses wird aus Rücksicht auf den Handel zum Teil mit einem sehr langen Zeitraum festgelegt, so dass immer wieder in Untersuchungen eine Keimbelastung am Ende des MHD feststellt wird.

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Kann EHEC über Trinkwasser verbreitet werden?
Dafür gibt es beim aktuellen Ausbruchsgeschehen laut Umweltbundesamt (UBA) keine Anzeichen. Trinkwasser wird gut kontrolliert, E. coli darf in 100 ml Trinkwasserprobe nicht nachweisbar sein. E. coli ist ein Keim, der fäkale Verunreinigungen von Trinkwasser anzeigen kann. EHEC Keime sind die krankmachende Variante von E. coli. und kommen viel seltener vor, so dass die Abwesenheit von E. coli in Trinkwasserproben auch EHEC ausschließt. Eher gefährdet sind kleine Wasserversorgungen, die aufgrund der geologischen Gegebenheiten und der selteneren Beprobung ab und an E. coli Keime  enthalten können.

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In welchen Gewässern kann EHEC vorkommen?
Über Schlachthofabwässer landen Tierfäkalien, über den Toilettengang menschliche Fäkalien im Abwasser, das dadurch mit EHEC kontaminiert sein kann. Kläranlagen können nur die Menge an Keimen reduzieren, aber sie nicht gänzlich eliminieren. Vereinzelt können auch Oberflächengewässer mit EHEC Keimen belastet sein, die z.B. aus Kläranlagen stammen können. In Badeseen ist das Vorhandensein von EHEC-Keimen denkbar, vor allem wenn viele infizierte Personen, die nicht zwingend krank waren und unwissentlich EHEC-Keime ausscheiden können, darin gebadet haben.

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Können EHEC Keime über Bewässerung oder durch Waschen der Produkte auf Salat, Gemüse oder Beeren landen?
Ja, wenn die Qualitätsanforderungen für das Wasser zur Bewässerung von den Produzenten nicht eingehalten werden. Die DIN 19650 regelt die Einzelheiten zur Bewässerung von "Freiland- und Gewächshauskulturen zum Rohverzehr". Dies ist die Voraussetzung, um einen Eintrag von krankmachenden Keimen zu verhindern.
Zusätzlich waschen Landwirte ihre Produkte, bevor sie verkauft werden. Auch hier muss dringend auf die Qualität des Waschwassers kontrolliert werden, nicht immer wird dazu Trinkwasser verwendet.
Weitere Infomationen beim Umweltbundesamt (UBA): http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/faq_ehec.pdf

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Kann man weiter bedenkenlos Sojaprodukte wie Tofu, Sojamilch oder Sojajoghurt essen, obwohl Sojabohnensprossen als mögliche EHEC-Auslöser gelten?

Sojaprodukte können weiterhin bedenkenlos gegessen werden, denn bei der Herstellung von Sojamilch aus Sojabohnen werden diese etwa 20 min. gekocht. Dies führt dazu, dass möglicherweise auf den Sojabohnen vorhandene EHEC-Erreger abgetötet werden. Für Sojajoghurt und Tofu gilt das gleiche, denn sie werden aus (erhitzter) Sojamilch hergestellt.

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Kann ich noch Bockshornkleekäse essen?

Ja, obwohl Bockshornkleesprossen im Verdacht stehen, eine Ursache für die Erkrankungen sein zu können. Bockshornklee wird bei verschiedenen Käsesorten als Gewürz eingesetzt und vor dem Zusatz nach Angaben des Milchindustrieverbandes auf 90 °C erhitzt, so dass potentiell vorhandene EHEC-Keime abgetötet werden. Bockshornkleesprossen dagegen werden während der Herstellung nicht erhitzt.

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Kann ich bedenkenlos Milchprodukte wie Joghurt, Quark oder Käse im Supermarkt kaufen? Muss ich die Frischmilch aus dem Supermarkt vor dem Verzehr erhitzen?
Joghurt, frische Sahne, H-Sahne und Quark sind quasi immer pasteurisiert. Diese Erhitzung tötet die Keime ab. Bei Käse gibt es einige Sorten, die aus Rohmilch hergestellt werden kann. Bei Käse aus Rohmilch, der längere Zeit reift, z.B. Emmentaler, ist die Gefahr an schädlichen Keimen zu erkranken, sehr gering, da viele Keime die Reifung nicht überstehen. Frischmilch aus dem Supermarkt ist ebenfalls quasi immer pasteurisiert oder hoch erhitzt. Diese Behandlung reicht aus, um eventuell vorhandene Keime abzutöten.

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Biobauern arbeiten mit „natürlichem Dung“, könnten Biolebensmittel besonders betroffen sein? Darf Klärschlamm zur Düngung von Bio-Gemüse eingesetzt werden?
Die deutschen Bioverbände (z.B. Demeter, Bioland und Naturland) dürfen keine Gülle von konventionellen Höfen einsetzen. Geringe Mengen an Mist sind zugelassen, die müssen jedoch vorher kompostiert werden. Gemüsepflanzen werden hauptsächlich mit Hornspänen oder Gründüngern zu mehr Wachstum angeregt. Die EU-Verordnung lässt bei der Produktion von Bio-Lebensmitteln allerdings auch konventionelle Gülle zu. Die (EG) Öko-Verordnung verbietet Klärschlamm als Düngemittel. Es dürfen nur die auf einer Liste aufgeführten Stoffe eingesetzt werden. Klärschlamm gehört nicht dazu.
Stellungnahme des Bundes der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft (BÖLW)

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Stimmt es, dass Wiederkäuer (z.B. Kühe oder Rinder), die mit Getreide gefüttert wurden, mehr EHEC-Bakterien ausscheiden als Tiere, die natürlicherweise Gras oder Heu gefressen haben?
Dazu gibt es widersprüchliche Studien, einige Wissenschaftler konnten belegen, dass die nicht artgerechte Fütterung mit Getreide (Kraftfutter wie Maisschrot) bei der konventionellen Rinderzucht zu einem erhöhten Besatz mit EHEC-Bakterien führen kann. Daher fordern sie kurz vor der Schlachtung nur noch Heu und Gras zu füttern. Weitere Studien sind notwendig, um Klarheit bei dieser Problematik zu erhalten.

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Hintergrund

Das muss jetzt passieren:
Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher

  1. Untersuchungsergebnisse veröffentlichen: Alle positiven Ergebnisse bei der Untersuchung von Sprossen müssen umgehend veröffentlicht werden.
  2. Namen nennen: Die Behörden müssen die Anbieter mit Namen und Adresse nennen, bei denen die belasteten Gurken gefunden wurden. Die Verbraucher müssen die Vertriebswege der belasteten Lebensmittel erfahren.
  3. Rückverfolgbarkeit auch für Verbraucher sicherstellen: Zusätzlich zu Herkunftsländern sind regionale Angaben wichtig, damit Verbraucher nachvollziehen können, aus welchen Gebieten und von welchen Höfen das Gemüse stammt. Ähnliche Angaben zur Rückverfolgbarkeit gibt es bereits bei Eiern (Legebetriebsnummer), Rindfleisch (Chargennummer) oder Fischen (Fanggebiet).
  4. Antibiotika in der Tierzucht begrenzen: In der Tierzucht werden teilweise auf unverantwortliche Weise Antibiotika eingesetzt. Die Gefahr: Tiere und Menschen werden resistent, gefährliche Keime könnten sich verbreiten.

Hygienemaßnahmen: Mögliche Übertragungswege stoppen

Schmierinfektionen, z.B. durch Hände schütteln, gemeinsame Toilettenbenutzung oder nach dem Umgang mit rohem Fleisch sind möglich. Daher ist Händewaschen vor dem Essen dringend geboten. Allerdings können die Familienmitglieder von den Infizierten mit erkranken, da schon sehr geringe Keimzahlen (100 und weniger Keime) für eine Infektion ausreichen, die  z.B. in unsichtbaren Kotspuren auf Händen oder Gegenständen vorhanden sein können.

Auch wenn Sprossen als Krankheitsursache identifiziert wurden, zeigt der Ausbruch der EHEC-Epidemie, dass Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln und Rohstoffen unverzichtbar ist:

  • Hände vor der Zubereitung von Speisen und nach dem Kontakt mit rohen Lebensmitteln gründlich mit Wasser und Seife waschen (Alkoholische Desinfektion und andere Desinfektionsmittel sind nur auf Anraten eines Arztes zu empfehlen).
  • Rohes Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und verarbeiten.
  • Flächen und Gegenstände, die in Kontakt mit rohen Lebensmitteln gekommen sind, reinigen und abtrocknen.
  • Lappen, Schwämme und Handtücher regelmäßig wechseln und mindestens bei 60°C waschen.
  • Rohes Gemüse und Obst vor dem Konsum schälen, falls nicht möglich gründlich waschen.

Stand vom Mittwoch, 30. November 2011

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