Konkurrenz für deutsches Bio-Siegel?
Ab 1. Juli neues EU-Logo für Bio-Lebensmittel
Ab 1. Juli 2010 müssen fertig verpackte Bio-Lebensmittel europaweit mit dem neuen EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Voraussetzung: Die Zutaten stammen zu mindestens 95 % aus ökologischer Landwirtschaft. Das neue Siegel soll Bio-Produkte europaweit einheitlich erkennbar machen. Es zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt darstellen. Das etablierte deutsche Bio-Siegel kann weiterhin zusätzlich genutzt werden. Beide Siegel stehen für einen Mindeststandard bei Biolebensmitteln nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Auch die Verbandssiegel der deutschen Bioanbauverbände sowie regionale und private Siegel dürfen nach wie vor parallel verwendet werden. Dadurch gibt es zwar auch weiterhin eine Vielzahl an Zeichen, Siegeln und Marken bei Biolebensmitteln, die für die Käufer nicht leicht zu durchschauen sind. Andererseits können Verbraucher sich aber auch bewusst für Produkte, die nach den strengeren Vorgaben der Bioanbauverbände produziert wurden, entscheiden.
Unterhalb des neuen EU-Bio-Logos müssen zudem der Code für die Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angegeben werden. Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, „ÖKO“ für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle. Das Erzeugerland muss lediglich durch den Hinweis „EU-Landwirtschaft“ und „Nicht-EU-Landwirtschaft“ kenntlich gemacht werden. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, darf auch der Name des Landes angegeben werden. Kommen die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, finden Kunden nur den nicht besonders aussagekräftigen Hinweis „EU-Landwirtschaft/ Nicht EU-Landwirtschaft“. Und das bereits ab einem Anteil von zwei Prozent der Zutaten aus Nicht-EU-Ländern.
Schon seit dem 7. April 2010 dürfen Bio-Lebensmittel das neue EU-Logo tragen. Bislang ist es aber erst bei sehr wenigen Produkten wie beispielsweise einer Chili Sauce und Bio-Hähnchen zu finden und hier auch nur in der vorgeschriebenen Mindestgröße. Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden, eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist aber möglich. Auch lose Bioware ist von der Kennzeichnung ausgenommen.
| Erzeugung |
· Konventionelle Futtermittel dürfen bei Pflanzenfressern (Rinder, Schafe etc.) nicht eingesetzt werden, bei „Nichtpflanzenfressern“ (Geflügel, Schweine) nur dann, wenn mit ökologischen Futtermitteln keine angemessene Ernährung möglich ist (derzeit nur bei Kartoffeleiweiß oder Maiskleber) und nur bis 10 % der Gesamtfütterung.
· Anbindehaltung (z. B. Milchkühe) wird nach 2013 nur noch in kleinen Betrieben zulässig sein. Tiere müssen mindestens zweimal die Woche Zugang zu Weideland bzw. Freigelände haben.
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Gentechnik:
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· Aufweichung der Bestimmungen. Zwei Ausnahmen vom generellen Gentechnikverbot sind zukünftig erlaubt: Durch GVO (gentechnisch veränderte Organismen) hergestellte Tierarzneimittel sowie Zusatzstoffe für Lebensmittel und Futtermittel, wenn diese nicht anders als durch GVO verfügbar sind.
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| Pflanzenbau |
· Aufweichung der Bestimmungen: Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel können unter bestimmten Beschränkungen zugelassen werden, z. B. bei Nichtverfügbarkeit erlaubter Stoffe. So dürfen chemisch-synthetische Pyrethroide in Schädlingsfallen für Obstkulturen im Mittelmeerraum eingesetzt werden.
· Hydrokultur ist künftig verboten
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| Aquakultur |
· Bisher gab es noch keine Vorgabe für Bio-Fisch aus ökologischer Aquakultur. Jetzt wurden Regeln dafür festgelegt. Freilebende Fische aus dem Meer oder Süßwasser gelten nicht als Bio-Lebensmittel.
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| Kennzeichnung |
· Alle Öko-Zutaten in der Zutatenliste müssen künftig einzeln gekennzeichnet werden („Sternchenkennzeichnung“). Auch dann, wenn das Produkt nur Öko-Zutaten enthält.
· Einzelkomponenten können künftig als Bio oder „Öko“ ausgelobt werden. Voraussetzung u. a.: Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, Aromen etc. entsprechend der EU Öko-Verordnung. Beispiel: Makrele mit Bio-Tomatensauce, wobei die Makrele nicht Bio sein kann, da es sich um einen Wildfang handelt.
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| Kontrollsystem |
· Kontrollstellen müssen sich künftig akkreditieren lassen. Neu ist der Ansatz der Risikoorientierung für die Kontrolle.
· Kontrollpflicht wird zeitlich vorverlegt. Sie wird schon vor dem Inverkehrbringen und nicht erst bei der Vermarktung ausgelöst, wonach in bestimmten Fällen Art und Häufigkeit der Kontrollen für jedes Unternehmen auf der Grundlage einer Risikobewertung festgelegt werden kann.
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Weitere Informationen: Die neue EU-Öko-Verordnung (Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft)
Vergleich zwischen den höheren Anforderungen der wichtigsten deutschen Bio-Verbände und dem EU Mindeststandard (Bio-Siegel) nach EU Öko Verordnung
· Bioland
· Demeter
· Naturland
Stand vom Freitag, 6. Mai 2011
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