Mogelpackungen, Gentechnik, Lebensmittelverpackungen, Radioaktivität

Lebensmittelimitate: Die Liste

Vorsicht Imitat-Falle: Wertgebende Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln vermisst! Die Liste

Reaktionen der Anbieter – Erste Erfolge

Gepresstes Fischeiweiß in Garnelenform, das täuschend echt wie Garnelen aussieht, ist nur ein Beispiel für Lebensmittelimitate im Supermarkt. Vermisst werden aber auch Meeresfrüchte im „Meeresfrüchtecocktail“, Meerrettich in Wasabi-Erdnüssen oder Putenfleisch im Putensalat. Daher würde ein Lügendetektor im Supermarkt ständig ausschlagen, wenn er dort zum Einsatz käme. Denn offenbar sehen sich immer mehr Anbieter veranlasst, an den Zutaten zu sparen und möchten vor allem eines vermeiden: Dass die Verbraucher das merken. Wer beim Einkaufen auf schöne Namen und Bilder hereinfällt, ist schon in die Imitat-Falle getappt.

Dass sich Original und Imitat teilweise heftig unterscheiden, zeigt eine aktuelle Liste der Verbraucherzentrale. Denn nicht nur mit „Analogkäse“ und „Schinkenimitaten“ müssen die Konsumenten rechnen, sondern auch mit gestrecktem Pesto oder Schokoladenkeksen ohne Schokolade. Und das nicht nur bei den Billigmarken, sondern auch bei teureren Markenartikeln. Die Befürchtung der Verbraucherzentrale: Durch das Absenken der Standards kann allgemein die Qualität sinken. Lassen Sie daher Produkte im Regal liegen, die Echtes vortäuschen. Wenn Sie sich über weitere Produkte geärgert haben: Bitte schicken Sie uns eine E-Mail: ernaehrung@vzhh.de

Einige Anbieter nehmen die Kritik ernst und kündigen Änderungen des Sortiments, der Rezeptur

oder der Verpackungsgestaltung an: Die Reaktionen finden sie in der Liste direkt beim Produkt.

Was ist denn wirklich drin Original und Imitat:

· Bio-Erfrischungsgetränk Citrus-Ananas

· Pesto

Lücken im Gesetz

  • Damit argumentieren die Anbieter: Die Verkehrsbezeichnung sei die festgelegte Bezeichnung und stehe auf jeder Verpackung. Aber Fakt ist: Die Bezeichnung eines Lebensmittels, z. B. Schmelzkäse, steht manchmal versteckt auf der Rückseite und ist kaum zu finden. Hersteller täuschen mit Namen, Bildern und Begriffen, z. B. „Wasabi“, obwohl diese Zutaten gar nicht enthalten sind.

Forderung der Verbraucherzentrale: Wenn Bestandteile nicht enthalten sind, dürfen sie nicht benannt oder abgebildet werden. Beispiel: Ein Milchgetränk ohne Erdbeeren dürfte nur als „Milchmischgetränk mit Aroma Typ Erdbeere“ und nicht „Milchmischgetränk: Erdbeerdrink“ bezeichnet werden. Die festgelegte Bezeichnung (Verkehrsbezeichnung) gehört groß auf die Vorderseite, z. B. Hinweis auf Schmelzkäse.

  • Damit argumentieren die Anbieter: Es stehe doch alles drauf, was drin sei.
    S
    timmt nicht, weil
    die Schrift auf dem Etikett teilweise kaum lesbar ist!
    Beispiele: Zutatenlisten sind zu wenig kontrastreich (z. B. weiß auf Klarsichtfolie oder hellgrau auf dunkelgrau) oder versteckt im Falz. Die Schriftgröße ist zu klein, teilweise unter 2 mm, auch auf größeren Verpackungen. Lose verkaufte Lebensmittel, wie „Meeresfrüchtecocktail“ an der Fischtheke sind so gut wie gar nicht gekennzeichnet.

Forderung der Verbraucherzentrale: Die Schrift muss von allen Personengruppen mit normaler Sehkraft leicht lesbar sein. Die Mindestschriftgröße sollte mindestens 3 mm betragen, bei größeren Verpackungen 6 mm. Auch bei lose verkauften Lebensmitteln muss der Verbraucher Informationen über die Inhaltsstoffe bekommen.

Weitere Beiträge zum Thema Lebensmittel & Ernährung:

Analogkäse: Betrug am Verbraucher

Der Protest der Verbraucher zeigt Wirkung – Anbieter ändern Rezepturen

Erdbeeren null Prozent, Käse null Prozent

Aromastoffe ersetzen immer öfter wertvolle Zutaten. Liste mit 29 abgebildeten und bewerteten Produkten.

Kochmilch heißt weiter "frisch"

Bundesregierung, Milchwirtschaft und Handel vereinbaren: Es darf weiter getäuscht werden. Bei Aldi, Lidl und Penny gibts keine Frischmilch mehr.

EU-Lizenz zum Mogeln

Chaos bei Verpackungsgrößen droht. Schon jetzt häufig Mogelpackungen: Weniger drin Preis gleich. Beispiele für versteckte Preiserhöhungen in der Mogelpackungsliste.

Stand vom Mittwoch, 1. Februar 2012

zurück