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Was ist von der Geldanlage bei WEMAG zu halten?

Der Schweriner kommunale Energieversorger WEMAG hat mit fünf Volksbanken und Raiffeisenbanken die Norddeutsche Energie­genossen­schaft eG gegründet. Die Genossenschaft hat angekündigt, in Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien wie Photovoltaik, Biomasse­anlagen und Windparks zu investieren.

Die WEMAG hat im August 2011 ihren Kunden angeboten, zu Vorzugs­bedingungen Genossenschafts­mitglied zu werden. Was ist von dieser Geldanlage zu halten?

Zunächst muss man wissen: Es handelt sich um eine Genossenschafts­beteiligung. Das bedeutet, es gibt nicht so etwas wie eine Einlagen­sicherung.

Die Genossen können ihre Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres kündigen. Es erfolgt dann eine sogenannte Auseinandersetzung. Geschäftsanteile können auch (ohne Auseinandersetzung) auf andere Genossen übertragen werden.

Die Mindestbeteiligung liegt bei 500 Euro. Positiv ist, dass eine Nachschuss­­pflicht der Mitglieder ausgeschlossen ist, auch im Falle der Insolvenz der Genossen­schaft.

Die prognostizierte Rendite liegt bei 4 bis 5 %. Eine Garantie, dass die Rendite auch tatsächlich in dieser Höhe liegen wird, gibt es nicht.

Die Satzung der Genossenschaft macht einen seriösen Eindruck. Die Veröffenltichung eines Verkaufsprospekt ist nicht vorgeschrieben. Genossenschafts­anteile sind nach dem Gesetz von der für die meisten Kapital­anlagen geltenden Prospekt­pflicht ausgenommen.

Jeder Kunde muss selbst entscheiden, ob er das Angebot wahrnehmen möchte.

Stand vom Dienstag, 30. August 2011

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