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Haspa: Telefonwerbung bleibt verboten

Haspa: Telefonwerbung bleibt gerichtlich verboten

Das Landgericht Hamburg hat der Hamburger Sparkasse (Haspa) Tele­fonwerbung verboten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil untersagt der Sparkasse, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Privatkunden anzurufen mit dem Ziel, für Geldan­lagen zu werben, wenn diese nicht zuvor in eine telefonische Kontakt­aufnahme eingewilligt haben (Urt. v. 23. April 2009, Aktenzeichen 315 O 358/08).

Die von der Haspa zunächst eingelegte Berufung wurde am 21. Juni 2010 zurück genommen. Dadurch ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg jetzt rechtskräftig geworden.

„Das Urteil ist ein weiterer Erfolg im Kampf gegen die Landplage der Tele­fonwerbung“, freut sich Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbrau­cherzentrale Hamburg. „Der Fall zeigt zugleich die bestehende Lücke im Gesetz: Wettbewerbswidrig am Telefon geschlossene Verträge sind weiterhin gültig, hier muss nachgebessert werden“, so Hörmann weiter.

Besonders nach der Lehman-Pleite wurde deutlich: Tausenden von Kunden der Banken und Sparkassen waren die undurchsichtigen Zertifikate nach einem illegalen Werbetelefonat angedreht worden. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg ergab, dass 56 % der bei der Verbraucherzentrale ratsuchenden Lehman-Geschädigten von der Bank oder Sparkasse telefonisch kontaktiert wurden. Die Haspa ist als Verkäufer der Lehman-Zertifikate in Hamburg besonders häufig vertreten – nach eigenen Angaben in 3.700 Fällen.

Doch schon vor der Lehman-Pleite hatten sich Kunden bei der Verbrau­cherzentrale Hamburg über die nervigen Werbeanrufe der Haspa be­schwert. In Gesprächen zwischen der Verbraucherzentrale und der Ham­burger Sparkasse gelobte diese Besserung. Doch offenkundig betrieb das Geldinstitut die rechtswidrige Praxis weiter. Im Juli 2008 reichte die Verbraucherzentrale Hamburg Klage ein. Das Urteil bestätigt die Auf­fassung der Hamburger Verbraucherschützer.

Die Sparkasse ist inzwischen dazu übergegangen, ihre Kunden individuell zu befragen, ob sie mit einer telefonischen Werbung einverstanden sind. Wer zugestimmt hat, muss nun mit Werbeanrufen rechnen – allerdings kann die Einwilligung in Telefonwerbung jederzeit widerrufen werden.

Stand vom Donnerstag, 12. August 2010

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