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Riester-Verträge: Ja aber richtig!

Sie möchten einen Riester-Vertrag abschließen? Banksparplan? Fondssparplan? Rentenversicherung?

Sie haben vermutlich gehört, dass „alles sehr kompliziert ist". Das stimmt auch. Aber Sie möchten sich nicht zu ausführlich damit beschäftigen und einfach nur wissen: Was soll ich machen? Dafür sind folgende Informationen gedacht.

Müssen Sie „riestern“? Sollten Sie? Wie viel? Und können Sie überhaupt?

Keiner muss. Aber (fast) jeder sollte; denn „Riestern“ lohnt sich.

Voraussetzung ist nur, dass er oder die Ehepartnerin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder Beamter/Beamtin ist.

Wer einen Vertrag abschließt, bekommt vom Staat eine Zulage in Höhe von 154 € pro Person, für jedes Kind weitere 185 € (im Jahr). Für ab 2008 geborene Kinder steigt die Kinderzulage sogar auf 300 €. Dafür müssen nur 4 % des Einkommens (Brutto des Vorjahres) auf einen besonderen Sparvertrag eingezahlt werden.

Beispiel: Eine allein erziehende Mutter mit einem Kind verdiente im Jahr 2007 20.000 € brutto. Ihre Sparrate wäre 800 € im Jahr. Davon kann sie die Zulage für sich (154 €) und das Kind (185 €) abziehen. Sie muss also nur 461 € im Jahr (knapp 40 € im Monat) auf einen Sparvertrag einzahlen. Am Ende des Jahres stehen auf ihrem Konto aber 800 € plus Zinsen. Die Rendite eines solchen Sparvertrages ist unschlagbar gut! Bis zum Rentenalter hat sich ein ordentliches Kapital gebildet, das man dann Monat für Monat aufzehren kann und so seine gesetzliche Rente aufbessert.

Für Höherverdiener ist lukrativ, dass sie die Beiträge alternativ auch steuerlich absetzen können!

Die Zulagen bekommt man nur für bestimmte Sparverträge geschenkt. Die Regeln für diese Verträge sind so kompliziert, dass viele davor zurückschrecken, einen "Riester"-Vertrag abzuschließen. Doch das ist falsch. Die gesetzlichen Regeln sollen vor allem gewährleisten, dass das Spargeld sicher angelegt ist und man darüber nicht vor Eintritt in die Rente verfügen soll. Diese Regeln muss man akzeptieren, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind – dafür bekommt man ja auch etwas geschenkt.

Selber entscheiden muss man, wem man sein Spargeld anvertraut – das hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Und dabei kann man leider Fehler machen!

Drei Wege kommen in Betracht:

  • ein Vertrag bei einer Versicherung (Rentenversicherung) oder
  • ein Vertrag bei einer Investmentgesellschaft (Fondssparplan) oder
  • ein Vertrag bei einer Sparkasse oder einer Bank (Banksparplan)

 

Von Rentenversicherungen raten wir grundsätzlich ab – wegen der meist sehr hohen Kosten, die sogar die Zulage auffressen können.

Ein Fondssparplan ergibt Sinn für alle, die an eine höhere Renditechance bei Aktien glauben. Aber natürlich ist auch das Risiko größer.

Wir favorisieren zurzeit einen Sparplan bei einer Sparkasse oder bei einer Bank. Da machen Sie nichts falsch.

Sie können bei allen Sparformen später auch umsteigen, wenn Sie sich für eine andere Sparform entscheiden.

Im Finanztest-Heft vom November 2010 sind einige Sparkassen und Banken genannt, die auch überregional anbieten (bei der Hamburger Sparkasse gibt es leider nur Rentenversicherungen).

Am besten ist ein Anbieter mit guten Konditionen und "Null" (oder max. 10 €) Kosten.

Hier nennen wir Ihnen einige Anbieter:

  • Sparkasse Detmold (jüngere Sparer): 05231/ 9301
  • Landsparkasse Schenefeld (besonders geeignet für Sparer ab 50): 04892/ 800 80
  • Volksbank Gronau-Ahaus (besonders geeignet für Sparer ab 50): 025 62/ 91 40

 

Kein Problem, dass das Geldinstitut nicht an Ihrem Wohnort sitzt! Einfach anrufen, Antrag schicken lassen, ausfüllen (geht einfach!) und abschicken. Dann wird dort ein Konto für Sie eingerichtet, jeden Monat fließt automatisch von Ihrem Girokonto die Sparrate dorthin. Anfang nächsten Jahres schickt Ihnen das Geldinstitut den Antrag für die Zulagen zu, den Sie einmalig ausfüllen und zurückschicken müssen. Das ist alles!

(siehe auch: Handelsblatt vom 31. März 2005: Der Banksparplan ist der stille Star der Riester-Rente)

Möchten Sie mehr wissen?

Unsere Beratung zum Thema Geldanlage hilft Ihnen weiter, zum Beispiel, wenn Sie lieber einen Fondssparplan abschließen oder von einer teuren Rentenversicherung auf einen besseren Sparkassen-Sparplan umsteigen möchten.

Kurzberatung: Jeden Mittwoch 14-18 Uhr, ohne Anmeldung: 30 Euro

Ausführliche Beratung mit Anmeldung (termine@vzhh.de): 1,5 Stunden, 150 Euro

Stand vom Dienstag, 21. Dezember 2010

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