Blicken Sie durch im Dschungel der Angebote fürs Sparen und für die Altersvorsorge? Machen Sie doch mal den Ampelcheck bei Ihren Geldanlagen! In unserem Ratgeber „Ampelcheck Geldanlage“ werden mit den Farben
- Rot für „Achtung Gefahr“,
- Gelb für „ein Risiko oder Nachteil ist vorhanden“ und
- Grün für „empfehlenswert oder unbedenklich“
die Sicherheit, die Rendite, die Liquidität und die Transparenz von rund einem Dutzend Anlageformen und Produktgruppen bewertet. Zudem wird geprüft, ob die Anlageform für die Altersvorsorge geeignet ist oder nicht.
Mit dem Ampelcheck können Sie sich schnell orientieren, die Spreu vom Weizen trennen und vor allem den Bank- oder Versicherungsverkäufern die richtigen Fragen stellen.
Klar, dass es der Geldbranche nicht schmeckt, wenn die Kunden angeregt werden, aufmüpfig zu sein. Besonders der Versicherungswirtschaft passte es nicht, dass Kapitalversicherungen in dem Ratgeber nicht gut wegkommen. Sie antwortete auf das Erscheinen des Ampelchecks mit einem Bodycheck: Die Debeka Versicherung beantragte eine einstweilige Verfügung und versuchte, die Verbreitung des Ratgebers zu unterbinden. Zunächst erfolgreich. Doch hob das Landgericht Berlin nach mündlicher Verhandlung am 10. September 2009 das Verbreitungsverbot für den „Ampelcheck Geldanlage“ der Verbraucherzentrale Hamburg auf (Urteil vom 10.09.2009, Az.: 27 O 778/09). Da die Debeka keine Berufung eingelegt hat, ist das Urteil rechtskräftig. Damit kann der Ratgeber endgültig weiter vertrieben werden.
Die Debeka hatte beim Landgericht Berlin am 13. August 2009 einen Beschluss erwirkt, wonach die Verbraucherzentrale die Äußerungen zur Sicherheit, zur Rendite und zur Frage der Geeignetheit für die Altersvorsorge in Bezug auf Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen nicht weiter verbreiten durfte. In dem Verbot sah die Verbraucherzentrale eine massive Einschränkung ihrer grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit und legte Widerspruch ein. Mit Erfolg – das Verbot wurde am 10. September 2009 aufgehoben. Dies geschah keineswegs nur „aus formalen Gründen“, wie die Debeka der Öffentlichkeit weiszumachen versucht. Tatsächlich urteilte das Gericht, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht ergangen sei und der Unterlassungsanspruch der Debeka gegen die „beanstandeten Äußerungen aus keinem rechtlich in Betracht kommenden Grund“ zustehe (im Wortlaut das Urteil vom 10.09.2009, Az.: 27 O 778/09).
Der Rechtsstreit wird für die gesamte Versicherungswirtschaft zum Bumerang. Dass Kapital-Lebensversicherungen als „legaler Betrug“ bezeichnet werden dürfen, hatte schon das Landgericht Hamburg Anfang der achtziger Jahre bestätigt. Nun muss die Versicherungswirtschaft auch noch mit der Einschätzung leben, dass Kapital-Lebens- und private Rentenversicherungen nicht für die Altersvorsorge geeignet sind. Die Diskussion über die Kennzeichnung von Finanzprodukten, über deren Qualität, Risiken und Kosten darf wieder ohne Maulkorb geführt werden.
Mit unserem Ampelcheck haben wir Anstoß erregt. Es tut sich etwas. Unter den Verbraucher- und Finanzpolitikern in Berlin werden Modelle für die Kennzeichnung von Finanzprodukten erwogen. Die erste Bank will ihre Anlageprodukte farblich kennzeichnen. Und die slowenische Verbraucherorganisation ZPS (Mitglied unseres europäischen Verbraucherverbandes BEUC) hat sogar unseren Ampelcheck übernommen (auf Slowenisch, für die dortigen Produkte angepasst). Und hier finden Sie den Text unserer slowenischen Kollegen in der Google-Übersetzung auf Deutsch.
Unser kleiner Ratgeber erschien in erster Auflage im Juni 2009. Innerhalb weniger Wochen war die erste Auflage verkauft. Auch die zweite Auflage erfreut sich reger Nachfrage. Greifen Sie zu!
Der Ratgeber „Ampelcheck Geldanlage“ ist zu bestellen für 6,90 € direkt hier auf unserer Website (Das geht am schnellsten). Sie können auch telefonisch unter Tel. (040) 248 32-104, per Fax (040) 248 32-290 oder per E-Mail bestellung@vzhh.de bestellen. Für Selbstabholer ist der Ratgeber für 4,90 € im Infozentrum der Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, erhältlich.
Stand vom Donnerstag, 14. Oktober 2010
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