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Platinum AG zum Schadensersatz wegen Schrottimmobilie verurteilt

OLG Hamburg: Wird eine überteuerte Wohnung im Rahmen einer Anlageberatung als werthaltige Geldanlage empfohlen, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Die Firma Platinum AG muss dem Verbraucher seinen gesamten Schaden ersetzen.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 26.08.2009 (6 U 221/08)  die Platinum AG (vormals Epeku) zum Schadensersatz an einen Verbraucher verurteilt, dem sie eine überteuerte Wohnung in der Oeltingsallee in Pinneberg angedreht hat.

Das Gericht stellte fest, dass die EPEKU/Platinum ihre Pflicht aus dem Anlageberatungsvertrag schuldhaft verletzt hat, den Interessenten richtig und vollständig über die empfohlene Geldanlage zu informieren.

Vorliegend sollte der Wohnungskauf als Altervorsorgeobjekt dienen. Der Vermittler betonte die sehr gute Möglichkeit der Vermögensbildung bei Sachwerten, die inflations- und zukunftssicher sei. Es bestünden gute Chancen auf eine kontinuierliche Wertsteigerung.

Damit habe er den Eindruck erweckt, der Kläger erwerbe ein werthaltiges Objekt als sichere und auskömmliche Anlage, so betont das Gericht. Angesichts des aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens festzustellenden um etwa 40.000 € überhöhten Kaufpreises sei der Immobilienerwerb als Geldanlage jedoch nicht rentabel. Es bedürfe einer erheblichen Wertsteigerung, um im Falle einer Veräußerung überhaupt den für die Wohnung aufgebrachten Betrag zurück zu erhalten. Auch ein Minderwert von 20.000 € rechtfertige die Annahme eines Beratungsverschuldens, wenn im Rahmen des Beratungsgesprächs der Eindruck erweckt werde, es handele sich um ein werthaltiges Objekt.

Die Platinum muss den Kläger nun von allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freistellen, den er zur Finanzierung des Kaufs der Wohnung abgeschlossen hat und ihn insgesamt so stellen, als wäre es niemals zum Kauf der Wohnung gekommen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt schon seit Jahren vor der Anlage in Genussrechte der EPEKU AG. Zweifel bestehen am Geschäftsmodell der Gesellschaft, die wegen Falschberatungen im Zusammenhang mit empfohlenen Geldanlagen auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.


Stand vom Donnerstag, 5. November 2009

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