Auch Minijobber können einen Riestervertrag abschließen und so eine zusätzliche private Altersvorsorge aufbauen. Dazu müssen sie lediglich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und sich bereit erklären, den Pauschalbeitrag ihres Arbeitgebers von 15 % (bzw. 5 % bei Beschäftigung im Privathaushalt) auf 19,9 % aufzustocken.
Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach!
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Minijobber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses auf die Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung hinzuweisen. Der Arbeitnehmer muss gegenüber dem Arbeitgeber nur schriftlich erklären, dass er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht (es bedarf keines besonderen Formulars). Diese Entscheidung ist dann endgültig. Es müssen mindestens 7,60 € monatlich eingezahlt werden.
Beispiel:
Frau B. (verheiratet, zwei Kinder: elf und 13 Jahre) hilft wöchentlich ein paar Stunden in einer Bäckerei aus. Sie verdient dadurch monatlich 380 €.
Sie hat gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und zahlt monatlich 18,62 € (4,9 %) aus der eigenen Tasche in die gesetzliche Rentenversicherung.
Zugleich hat Frau B. einen Riester-Banksparplan abgeschlossen. Auf diesen muss sie jährlich den Mindestbetrag von 60 € (5 €/Monat) einzahlen. Der Staat zahlt zusätzlich 524 € jährlich in den Vertrag ein.
Die Förderung beträgt somit fast das 9-fache der eigenen Einzahlung.
Hinzu kommen noch weitere Vorteile:
- Frau B. sichert sich durch ihre eigenen Beiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Das heißt, sie kann damit alle Wartezeiten für die gesetzliche Rente erfüllen, hat Anspruch auf Reha-Maßnahmen und kann den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten.
- Ist Frau B.s Ehemann freiberuflich tätig und eigentlich nicht „riesterberechtigt“, so kann er über seine Ehefrau einen sog. „Ehegattenvertrag“ abschließen. Diesen muss Herr B. ausschließlich mit der staatlichen Förderung (154 € jährlich) besparen.
Wenn die Eheleute B. nun noch den richtigen Riestervertrag auswählen (Bank- oder Fondssparplan), dann haben sie eine gute Wahl getroffen und erhalten für wenig Geld eine staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge.
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Stand vom Dienstag, 1. September 2009
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