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Rürup-Rente: Gute Wahl?

Bloß keinen „Rürup“-Vertrag abschließen!

Die sogenannte Rürup-Rente ("Basis-Rente") mit der angeblich vor allem Selbstständige eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufbauen können, ist für die meisten Zielgruppen eine überaus nachteilige und riskante Altersvorsorge. Wir raten: Finger weg!

Ungeeignet ist diese Form insbesondere für jüngere Selbstständige.

Die Gründe:

  • Hohe versteckte Abschlusskosten
    Einen Rürup-Altersvorsorgevertrag kann man bislang nur mittels einer privaten Rentenversicherung abschließen (nicht per Bank- oder Fonds-Sparplan). Allein schon die Abschlusskosten sind enorm hoch – sie betragen in der Regel 4 % der Summe aller Bruttoprämien. Beispiel: Zahlt ein 30-Jähriger bis zum 65. Lebensjahr monatlich 200 €, beträgt die Summe der Bruttoprämien 84.000 €. Davon 4 % sind 3.360 €. Besonders übel: Diese Kosten werden nicht auf die Laufzeit verteilt, sondern von den ersten Beiträgen vollständig einbehalten. Folge: Rund 17 Monate (eineinhalb Jahre) ist der Vertrag im Minus. Erst dann sammelt sich langsam Guthaben an.

 

Inzwischen bieten auch Investmentgesellschaften Rürup-Produkte an. Doch die beiden Fondssparpläne, die wir untersucht haben (Deka und DWS) sind aus unserer Sicht viel zu teuer.

  • Hohes Verlustrisiko bei Abbruch
    Wer eine Zeitlang die Beiträge nicht aufbringen kann, muss damit rechnen, dass das Angesparte futsch ist. Denn die Versicherung erlischt, wenn nicht bestimmte Mindestbeträge erreicht sind. Das kann passieren, wenn z. B. nach fünf oder sechs Jahren Beitragszahlung eine Zeitlang keine Beiträge mehr gezahlt werden können! Gerade bei Selbstständigen mit schwankendem Einkommen ist das ein hohes Risiko. Ein typisches Beispiel…

 

Klage der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen die Aspecta auf Unterlassung der schädlichen „Beitragsfreistellungsklausel“ wurde am 4. August 2008 beim LG Köln eingereicht! Die Aspecta hat eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben. Der Deutsche Ring“hatte bereits zuvor eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Hamburg-Mannheimer wurde am 24. November 2008 abgemahnt. Das LG Hamburg hat die Klage abgewiesen. Berufung zum OLG Hamburg wurde von uns eingelegt.

  • Keine Vererbbarkeit
    Stirbt der Rürup-Sparer, erlischt der Vertrag. Während der Ansparphase ist dann das gesamte Guthaben weg, während der Rentenzahlungsphase endet die Rentenzahlung. Zeitlich begrenzte Weiterzahlungen z. B. an Witwe/Witwer ("Rentengarantiezeit") kosten extra und schmälern die Grundrente.

  • Keine Flexibilität
    Das Kapital in einem Rürup-Vertrag ist nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Eine Kündigung und eine Auszahlung eines "Rückkaufswertes" ist ausgeschlossen. Mit der Unterschrift bindet man sich lebenslang an ein Unternehmen. Ein (verlustreicher) Wechsel ist nur theoretisch möglich.

  • Steuervorteile wurden verbessert, aber den Jüngeren droht Doppelbesteuerung
    Die staatliche Förderung der neuen Basis-Rente – nach ihrem ‚Erfinder’ auch „Rürup“-Rente genannt – erfolgt über die Steuer. Einzahlungen in einen entsprechenden Vertrag können bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Im Gegenzug wird dann später die Rente voll besteuert. Da die gleiche Regelung für die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde und eine solche Umstellung auf einen Schlag dem Staat zu teuer käme, wurde eine Übergangsregelung vorgesehen. Einzahlungen in die Basis-Rente können in 2007 nur zu 64 % von (angestrebten) € 20.000 abgesetzt werden. Erst in den Folgejahren steigt der abzugsfähige Betrag – und zwar in 2008 auf 66 %, in 2009 auf 68 % und so weiter. Voll absetzbar sind die begünstigten Aufwendungen von dann höchstens € 20.000 daher erst ab dem Jahr 2025.

Im Gegenzug ist vorgesehen, dass die ausgezahlten Basis-Renten erst ab dem Rentenbeginn im Jahr 2040 voll besteuert werden. Wer früher in Rente geht, erhält einen lebenslangen Freibetrag, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. In 2005 sind dies 50 % der Anfangsrente, in 2006 48 % und so weiter bis 20 % in 2020. Danach sinkt der Satz für den lebenslangen Freibetrag jährlich um einen Prozentpunkt, bis er in 2040 schließlich Null Prozent erreicht.

Damit wird ein weiteres Problem der Basis-Rente deutlich: Nämlich, dass in dieser Übergangszeit die steuerliche Entlastung in der Einzahlungsphase und die steuerliche Belastung in der Auszahlungsphase nicht deckungsgleich sind.

Lohnen kann sich die Rürup-Rente für Ältere mit einem hohen persönlichen Steuersatz, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben. Anders dagegen ein Rürup-Sparer, der bis zum Rentenbeginn im Jahr 2040 noch 33 Jahre einzahlen muss. Seine Rente wird dann zu 100 % steuerpflichtig sein. Aber seine Beiträge hat er nur zum Teil absetzen können. 2007 in der Höhe von 64 % der Beiträge, 2010 in der Höhe von 70 %, 2015 in der Höhe von 80 % – erst ab 2025 sind 100 % der Beiträge steuerfrei. Dieser Rürup-Sparer hat also einen großen Teil seiner Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt. Seine Rente ist aber komplett steuerpflichtig. Ihn trifft eine doppelte Besteuerung so wie alle, die 1960 und später geboren wurden. Erst bei ab dem Jahr 2025 abgeschlossenen Verträgen entfällt die Doppelbesteuerung.

Von den Anbietern werden zur Zeit die sog. "Rürup-Rentenversicherungen" massiv beworben. Besonders MLP und die CiV Versicherung (Partner der Citibank) sind auffällig. MLP wirbt bei angehenden Akademikern mit „Steuervorteilen“ und die CiV-Versicherung bei ihren sozial schwächeren Kunden mit dem Argument, die Rürup-Rente sei „Hartz-IV-sicher“. In beiden Fällen nur die halbe Wahrheit!

Stand vom Dienstag, 4. Mai 2010

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