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Postbank hält sich nicht an BHW-Vertrag

Wie uns Herr Müller* mitteilte, wurde sein BHW-Sparbrief, der mit 3,65 % p.a. heute vergleichsweise gut verzinst ist, von der Postbank einseitig von einem Sparbrief mit Aufzinsung und einmaliger Zinszahlung am Laufzeitende umgewandelt in ein sog. Kapital-Plus-Konto, das jährliche Zinszahlungen vorsieht. Dadurch verringert sich die Zinssumme, die insgesamt ausgezahlt wird. Herr Müller erleidet also einen Verlust, während die Postbank Zinszahlungen einspart.

Herr Müller schloss im August 2005 bei der BHW Bank den BHW SparBrief Typ A ab für 15.000 €, Laufzeit ach Jahre, Zins 3,65 % p.a., Zinsgutschrift zum Laufzeitende. Nach Ablauf des Sparbriefes im August 2013 hätte er knapp 20.000 € ausgezahlt bekommen, also neben dem angelegten Kapital Zinsen in Höhe von knapp 5.000 € erhalten. Im August 2009 teilte die Postbank Herrn Müller mit, dass

„im Rahmen des Zusammenschlusses von BHW und Postbank Ihr bisheriges BHW Sparbrief-Konto in Kürze in ein Postbank Kapital-Plus-Konto umgewandelt (wird) – mit identischer Restlaufzeit und zu gleichen Konditionen. (…) Durch diese Umwandlung entstehen Ihnen keinerlei Zinsverluste – für Sie ändert sich lediglich die Produktbezeichnung!“

Postbank führt Kunden durch Anschreiben in die Irre

Diese Aussage ist falsch, wie Herr Müller ein Jahr später bei einer jährlichen Abrechnung seines Sparbriefes feststellen musste. Aus seinem Kontoauszug ergab sich nämlich, dass er Zinsen für das vergangene Jahr ausgezahlt bekommen hatte, abzüglich Steuern. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das neue Kapital-Plus-Konto tatsächlich jährlich abgerechnet wird, also jährlich Zinsen ausgezahlt und versteuert werden.

Herr Müller erleidet durch diese Umstellung einen Schaden von rund 600 €, denn das angelegte Kapital erhöht sich nicht jedes Jahr durch den aufgeschlagenen Zinsanteil, sondern verzinst wird immer nur derselbe ursprüngliche Anlagebetrag. Dieser Schaden geht einseitig zu seinen Lasten, die Postbank spart durch die einseitige Vertragsänderung auf seine Kosten Zinszahlungen.

Postbank weigert sich, die alten Konditionen weiterhin zu gewähren

Auch auf Nachfrage durch Herrn Müller ist die Postbank nicht bereit, den Vertrag auf die mit der BHW vereinbarten Konditionen zurückzuführen. Allein die aufgrund der Umstellung einbehaltene Kapitalertragssteuer könne unter Umständen erstattet werden. Herr Müller will den Vertragsbruch und die einseitige Verschlechterung seines Vertrages nicht hinnehmen. Er wird den Vorfall bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden und lässt rechtliche Schritte prüfen.

Am Ende doch noch ein Erfolg

Im November 2010 teilte uns Herr Müller mit, dass die Postbank nach Androhung einer Beschwerde bei der BaFin den ursprünglichen Zustand des Vertrages wieder hergestellt hat. Herr Müller schreibt uns dazu noch: "Der Internetbericht wird dadurch allerdings nicht überflüssig, weil er zeigt, welche Geschütze man auffahren muss, um die Postbank zur Einhaltung elementarster Grundsätze (pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten) zu bewegen".

*Name geändert

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Stand vom Freitag, 13. Mai 2011

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