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Jobcenter müssen Prämie übernehmen

Lange wurde es erwartet, nun ist das Urteil endlich da, auf das so viele seit Jahren gewartet haben.

Privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger, die ihre Versicherungs­prämie nicht mehr bezahlen können, müssen seit 2009 in den Basistarif ihres privaten Versicherungsunternehmens wechseln, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und auch nicht teurer sein darf als deren Höchstbeitrag, gegenwärtig 576 €. Für Menschen, die die Prämie nicht aufbringen können, wird diese halbiert, und für Hartz-IV-Empfänger übernahmen die Jobcenter dann so viel, wie eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gekostet hätte, ca. 130 €. Den Rest sollten die Betroffenen aus eigener Tasche – also vom Regelsatz – zuschießen. Mit bis zu 158 € hätte dieser Rest jedoch häufig fast die Hälfte des Regelsatzes aufgefressen, deshalb kamen diese Menschen reihenweise in die Schuldenberatungsstellen zur Beratung. Aber wie sollten sie so angehäufte Schulden jemals wieder loswerden, wenn sie keine gut bezahlte Arbeit finden? Außerdem würden sie, wenn sie krank werden, so lange die Versicherungsprämien nicht voll bezahlt sind, nur eine eingeschränkte Behandlung bekommen. Das alles schien jedem vernünftig denkenden Menschen völlig unverständlich und himmelschreiend ungerecht.

Das Bundessozialgericht hat nun in letzter Instanz entschieden, dass die Jobcenter auch diesen Rest übernehmen müssen (Urteil vom 18.01.2011, Az.: B 4 AS 108/10). Erleichterung bei den Betroffenen, bei Beratungsstellen und allen vernünftig denkenden Menschen. Doch auf den Staat kommen noch größere Probleme zu: Jetzt fordern auch die Krankenkassen mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger, weil ihr preiswerter Tarif ebenfalls nicht ausreiche, um die Kosten zu decken. Und das gilt nicht nur für ca. 6.800 Betroffene und Kosten von wenigen Millionen Euro wie im jetzt entschiedenen Fall, sondern um ungefähr 13 Milliarden Euro. Es bleibt also spannend.

Interessant ist auch die Begründung des Gerichts: Es spricht von einer "gesetzesimmanenten Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der gesetzlichen Vorschriften" – soll heißen: Die Politiker haben nicht richtig gearbeitet und diesen wichtigen Punkt einfach nicht geregelt. (Und das nicht weil sie ihn vergessen hatten, sondern weil sich die Große Koalition 2007 in diesem Punkt nicht einig war.)

Fazit: Privatversicherte Hartz-IV-Bezieher können jetzt von ihren Jobcentern die Nachzahlung des Rests, der ihnen bis zum vollen Ausgleich ihrer Versicherungsprämie im reduzierten Basistarif vorenthalten wurde, einfordern.

Stand vom Dienstag, 25. Januar 2011

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