Schönheitsoperationen, Behandlung beim Arzt, Rechnungen, Krankenversicherungen, Tarifwechsel

Kuckuck von der Krankenkasse?

Seit einem Jahr erheben einige Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag, wenn der allgemeine Beitrag nicht reicht, um die Behandlungskosten ihrer Mitglieder zu bezahlen. Dazu gehören die DAK, die KKH-Allianz und die City-BKK. Wer diesen Zusatzbeitrag nicht bezahlt hat, soll jetzt zur Kasse gebeten werden – bis hin zur Pfändung des Einkommens, so die BILD-Zeitung vom 8. März 2011.

Hintergrund

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde festgelegt, dass alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitrag erheben. Die früheren Unterschiede der Beitragssätze werden seitdem durch einen Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen aneinander angeglichen – das ist der sogenannte "morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich", bei dem Krankenkassen mit vielen teuren Schwerkranken von anderen, die mehr junge und gesunde Mitglieder haben, unterstützt werden. Wenn das nicht reicht, können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die von den Versicherten direkt an die Kasse gezahlt werden müssen. Bis Ende 2010 waren sie auf 1 % des monatlichen Brutto-Einkommens beschränkt, die Kassen konnten aber auch eine Pauschale von 8 € erheben, dann mussten sie das Einkommen ihrer Mitglieder nicht prüfen.

Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, schaffen sich dadurch mehrere Probleme – zusätzlich zu denen, die sie schon haben und die sie zur Erhebung des Zusatzbeitrags veranlasst haben.

  • Erstens müssen sie für alle ihre Mitglieder eine neue Struktur schaffen, die den direkten Einzug des Zusatzbeitrags ermöglicht. Den gab es bisher nur für freiwillige Mitglieder, für alle anderen wird der Beitrag direkt von ihrem Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt.
  • Zweitens müssen sie damit leben, dass ihnen viele Mitglieder weglaufen. Die DAK hat fast eine halbe Million Mitglieder verloren, nachdem sie als erste große Kasse den Zusatzbeitrag eingeführt hat, das sind ungefähr 10 %.
  • Und drittens müssen sie damit umgehen, dass viele Mitglieder den Zusatzbeitrag einfach nicht bezahlen. Bei der DAK sind es 220.000. Sie haben jetzt mit der zwangsweisen Eintreibung der ausstehenden Zusatzbeiträge zu rechnen.

Allerdings müssen wir dazusagen: Diese zusätzlichen Probleme sind politisch gewollt, ihr Urheber sind nicht die Krankenkassen. Denn der Zusatzbeitrag soll der Einstieg in die sogenannte Kopfpauschale sein, die sich die Regierungskoalition politisch auf die Fahnen geschrieben hat. Die Krankenkassen sollen dafür nur den Weg bahnen. Und wer zuerst Zusatzbeiträge erhebt, muss dafür als erster den Kopf hinhalten.

Wie treiben die Krankenkassen die Beiträge ein?

Der Zusatzbeitrag wird durch einen rechtskräftigen Bescheid eingefordert. Bei der DAK wurde der den Mitgliedern im Februar 2010 zugestellt. Nach der damaligen Rechtslage war noch unklar, was zu geschehen hat, wenn jemand nicht bezahlt. Seit Anfang 2011 ist geregelt, dass nach sechs Monaten Nichtzahlung zusätzlich ein Verspätungszuschlag fällig wird, der mindestens 20 € betragen soll, aber nicht höher sein darf als die letzten drei fälligen Zusatzbeiträge (§ 242 Abs. 6 SGB V). Das muss jede Krankenkasse in ihrer Satzung festlegen.

Wer den Zusatzbeitrag nicht bezahlt hat, muss also zuerst von seiner Krankenkasse eine Mahnung bekommen. Seit Jahresbeginn kann sie darin auch den genannten Verspätungszuschlag fordern. Die Krankenkassen werden vernünftigerweise nicht nur einmal, sondern mehrfach an die fällige Zahlung erinnern – die DAK sagt, sie habe sogar alle säumigen Mitglieder persönlich angerufen und damit die Quote der Nichtzahler von mehr als 10 % der Mitglieder auf jetzt nur noch 5 % verringert.

Wer auch die Mahnungen der Krankenkasse ignoriert, bekommt dann möglicherweise eine nächste Aufforderung – diesmal vom Hauptzollamt, das für öffentlich-rechtliche Forderungen wie ein Gerichtsvollzieher tätig wird. Die kann dann schon weitere Einzugsgebühren und sogar aufgelaufene Zinsen enthalten.

Und wer auch diese Hinweise ignoriert, muss dann mit einer Pfändung von Teilen seines Einkommens direkt beim Arbeitgeber rechnen.

Doch so weit wollen es die Krankenkassen möglichst nicht kommen lassen. Sie haben selbst gar kein so großes Interesse, ihre Mitglieder mit Beitragsforderungen zu verfolgen – aber sie werden vom Gesetzgeber dazu gezwungen.

Was tun?

Wenn Sie genug Geld haben, die rückständigen Zusatzbeiträge zu bezahlen: Tun sie’s! Der Zusatzbeitrag ist politisch gewollt und Sie kommen letztlich nicht darum herum.

Die Wenigen, die vielleicht wirklich kein Geld haben, um die Forderungen zu begleichen, können ihre Krankenkasse um Stundung bzw. Ratenzahlung bitten. Das geht auch noch gegenüber dem Hauptzollamt – dort ist allerdings die abzustotternde Summe viel höher, weil Mahngebühren und Zinsen dazukommen können.

Wer auch das nicht will, kann versuchen, schnellstens der Krankenkasse zu kündigen. Vielleicht verzichtet die Kasse dann stillschweigend auf den Einzug der Forderungen, wenn sie den Eindruck hat, sie nur noch mit sehr hohem Aufwand und sozusagen unter Polizeischutz eintreiben zu können. Suchen Sie sich eine Kasse, die keinen Zusatzbeitrag fordert.

Allerdings ist zu erwarten, dass schon sehr bald weitere Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen – in ein paar Jahren werden sich viele die Krankenkasse nur noch nach der Höhe dieser zusätzlichen Zahlungen aussuchen…

Ein Rat für diejenigen, deren Kasse noch keinen Zusatzbeitrag erhebt: Sobald sie das doch tut, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Kassenwechsel ist nichts Schlimmes – allerdings wissen Sie nie, wann Ihre neue Kasse auch zusätzliches Geld von Ihnen braucht. Überlegen Sie sich das also genau und entscheiden Sie nicht nur nach finanziellen Gesichtspunkten.

Im Zweifelsfall hilft der Krankenkassen-Finder der Stiftung Warentest (www.test.de).

Welche Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge?

(Quelle: www.1a-krankenversicherung.de, 08.03.2011)

Krankenkasse

geöffnet in

Zusatzbeitrag

fällig seit

BKK advita

bundesweit

8,00 €

01.02.2010

BKK Axel Springer

betriebsintern

8,00 €

01.01.2010

BKK für Heilberufe

bundesweit

10,00 €

01.01.2010

BKK Gesundheit

bundesweit

8,00 €

01.02.2010

BKK Hoesch

BW, BY, BE, HB, HH, HE, NI, NW, SN, ST

15,00 €

01.01.2011

BKK MERCK

betriebsintern

8,00 €

01.04.2010

BKK PHOENIX

BW, BY, HH, HE, NI, NW, TH

8,00 €

01.01.2010

BKK Publik

Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

8,00 €

01.01.2010

CITY BKK

BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, NI, NW, SL, SN, ST, SH, TH

15,00 €

01.04.2010

DAK – Deutsche Angestellten Krankenkasse

bundesweit

8,00 €

01.02.2010

Deutsche BKK

bundesweit

8,00 €

01.02.2010

E.ON BKK

betriebsintern

8,00 €

01.03.2010

KKH-Allianz

bundesweit

8,00 €

01.03.2010

Stand vom Mittwoch, 9. März 2011

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