Gut zu wissen
Für Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen wohnen, galt bis vor Kurzem das bundesweite Heimgesetz. Letztes Jahr wurde das Heimgesetz durch zwei verschiedene Gesetze abgelöst: das ebenfalls bundesweit gültige Wohn- und Betreuungs-Vertrags-Gesetz (WBVG) und länderspezifische Gesetze, die die Qualität von Wohnen und Betreuung regelten.
Für Verbraucher ist vor allem das bundesweit gültige Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bedeutsam. Es enthält genauere und verbraucherfreundlichere Regelungen zu vielen Fragen:
- Worüber muss mich der Betreiber eines Heims, einer betreuten Wohngemeinschaft oder einer Einheit des Service-Wohnens informieren und aufklären, bevor ich mich für sein Angebot entscheide?
- Welche Rechte habe ich als Bewohner einer solchen Einrichtung?
- Wann kann der Unternehmer meinen Vertrag kündigen? Und welche Kündigungsfrist muss ich als Verbraucher einhalten?
- Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich sterbe?
Broschüre und Telefon-Hotline zum Thema
Zu diesen und etlichen weiteren Fragen haben die Verbraucherzentralen eine Broschüre herausgegeben. Sie wendet sich sowohl an Bewohner oder zukünftige Bewohner von Einrichtungen (Heimen, Wohngemeinschaften, betreutem Wohnen) als auch an Menschen, die beruflich mit diesen Themen zu tun haben (Betreuer, Mitarbeiter von Einrichtungen, Beratungsstellen oder Pflegestützpunkten).
Die 90-seitige Broschüre „Vertrag im Blick – Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“ ist in Einzelexemplaren kostenlos im Infozentrum der Verbraucherzentrale an der Kirchenallee 22 (Mo bis Fr, 10-18 Uhr) erhältlich. Zuzüglich 2 Euro versenden wir die Publikation auch; Ihre Anfrage schicken Sie an bestellung@vzhh.de.
Wer individuellen Beratungsbedarf hat, kann sich auch an die telefonische Hotline der Verbraucherzentralen wenden: Tel. 01803 663377, Montag bis Mittwoch zwischen 11 und 14 Uhr (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent pro Minute aus dem deutschen Mobilfunknetz).
Stand vom Donnerstag, 15. Dezember 2011
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