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Muss ich meiner Krankenkasse ein Foto schicken?

Die Krankenkassen wurden durch die vorletzte Gesundheitsreform gezwungen, bis Jahresende 2011 zehn Prozent ihrer Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte auszustatten, andernfalls hätten sie auf zwei Prozent ihrer Verwaltungskosten verzichten müssen. Bis Ende dieses Jahres müssen sie sogar 70 Prozent ihrer Versicherten mit der Karte ausgestattet haben. Das führt dazu, dass viele gesetzlich Krankenversicherte aufgefordert werden oder wurden, ein Foto einzuschicken.

Warum eine neue Karte? Muss ich die Aufforderung befolgen? Was passiert, wenn ich mich weigere?

Warum eine neue Karte?

Die elektronische Gesundheitskarte löst die Krankenversichertenkarte ab, die wir, sofern wir gesetzlich krankenversichert sind, seit Mitte der 90er Jahre zum Arzt mitnehmen müssen. Sie hat am Anfang nur die gleichen Funktionen wie die alte Karte, soll aber schrittweise ausgebaut werden. In der letzten Stufe soll sie als Zugang und Schlüssel zur elektronischen Patientenakte dienen, das ist eine Sammlung aller Dokumente, die bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Therapeuten über einen Patienten angelegt werden. Solche Sammlungen von Dokumenten auf zentralen Servern abzulegen, birgt erhebliche Risiken.


Während in Deutschland die Regierung zur Einführung der neuen Karte erheblichen Druck auf die Krankenkassen ausübt, werden anderswo vergleichbare Projekte bereits wegen Undurchführbarkeit beerdigt. So berichtete am 23. September 2011 die britische Zeitung The Guardian vom »Stopp eines Mega-Projekts des Nationalen Gesundheitsdienstes zur technischen Aufrüstung des Gesundheitswesens und zum Aufbau eines Systems elektronischer Patientenakten, in das bereits 14,5 Milliarden Euro geflossen sein sollen« – das ist etwa ebenso viel wie in Deutschland als pessimistische Annahme zu den Kosten der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur geschätzt werden (zitiert nach heise online).

Wozu ein Foto?

Das Bild soll die Karte vor Missbrauch durch Fremde schützen. Das klingt sehr sinnvoll. Allerdings wird dagegen auch ein stichhaltiger Einwand vorgebracht: Soll das Foto jeden Missbrauch verhindern, müsste sichergestellt werden, dass das abgelieferte Bild wirklich zu der Person gehört, in deren Namen die Karte ausgestellt wird. Eine solche Prüfung ist aber nicht vorgesehen.

Muss ich ein Foto einschicken?

Die elektronische Gesundheitskarte sollte schon zum 1. Januar 2006 eingeführt sein. Bis zum selben Datum – also vor fast sechs Jahren – hätten auch alle bisherigen Krankenversichertenkarten um ein Foto des Versicherten angereichert bzw. in eine elektronische Gesundheitskarte umgewandelt werden müssen (§§ 291 und 291a SGB V). Die bisher eingetretene Verzögerung von fast sechs Jahren sieht das Gesetz nicht vor.

Im Gesetz sind jedoch Ausnahmen von der Foto-Pflicht vorgesehen: »Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild« (§ 291 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Demnach wäre es möglich, dass Foto-Verweigerer eine Karte ohne Lichtbild erhalten. Jedenfalls ist nirgends geregelt, dass die Verweigerung eines Fotos irgendwelche Nachteile mit sich bringen darf. Im schlimmsten Fall erhält man einfach keine elektronische Gesundheitskarte und muss sein Versicherungsverhältnis auf anderem Wege nachweisen. Sogar das Bundesgesundheitsministerium soll Presseberichte dementiert haben, die angenommen hatten, man verliere den Versicherungsschutz, wenn man kein Foto einsende.

Soll ich ein Foto einschicken?

Das müssen Sie natürlich selbst entscheiden. Informieren Sie sich bei allen Seiten:

  • Die optimistische Sichtweise finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium. Dort wird davon ausgegangen, dass jeder gesetzestreue Bürger ein Foto einschickt.
  • Das gleiche gilt für die Krankenkassen – ihnen hat die letzte Gesundheitsreform auferlegt, bis Ende 2011 für zehn Prozent ihrer Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte auszustellen, andernfalls werden ihre Verwaltungsausgaben um zwei Prozent gekürzt.
  • Skepsis vermitteln und erhärten die Stellungnahmen der »Aktion Stoppt die e-Card«. Dort sind auch Hinweise und ein Musterbrief abgedruckt, was man seine Krankenkasse zunächst fragen kann, um seine Entscheidung zu fundieren.
  • Der Chaos Computer Club (CCC) hat schon 2008 vom Einschicken eines Fotos abgeraten, weil er gravierende Sicherheitsprobleme sah. Untermauert wird das durch einen ebenfalls schon älteren Beitrag des Internet-Portals »Krankenkassen direkt«.
  • Auch in der Ärzteschaft sind die skeptischen und ablehnenden Stimmen noch immer laut und kräftig zu vernehmen. Mehrere Ärzteverbände haben kürzlich wieder an den neuen Bundesgesundheitsminister appelliert, die eGK zu stoppen. Und beim Ärztetag im Mai 2011 wurde kein neuer Beschluss zur eGK gefasst, so dass die ablehnende Haltung der Ärzte-Basis nach wie vor Bestand habe, ungeachtet teils abweichender Meinungen bei den Funktionären (wie eine kritische Ärztin berichtet).
  • Die FDP-Bundestagsfraktion hat noch Ende 2008 als Oppositionspartei im Bundestag einen Stopp der eGK gefordert: »Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte muss zurückgestellt werden, bis sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Das muss durch unabhängige Sicherheitsexperten überprüft sein. Die Zeit der Aussetzung ist zudem zu nutzen, um noch einmal gründlich zu prüfen, ob technische Alternativen zur Speicherung von Daten gegenüber zentralen Serverlösungen nicht der bessere Weg sind, mit solch sensiblen Daten umzugehen. Regelungsbedürftig ist auch die Frage, wie das ganze Verfahren so praktikabel gemacht werden kann, dass keine Verzögerungen z.B. in den Arztpraxen entstehen. Es müssen datenschutzrechtlich unangreifbare Lösungen auch für die Fälle vorgesehen werden, in denen Menschen mit den Anforderungen durch die Eingabe einer PIN-Nummer nicht zurechtkommen oder aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind.«
  • Wie die Bundesregierung das jetzt, gut zwei Jahre später, sieht, offenbart ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei im Bundestag vom 16. Mai 2011. Von Zweifeln an Sinn, Sicherheit und Beherrschbarkeit ist hier nichts mehr zu spüren.

Stand vom Dienstag, 14. Februar 2012

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