Etliche Krankenkassen erheben bereits Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Vergleichen Sie aber nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen. Zum Beispiel mit dem „Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen“ der Stiftung Warentest unter www.test.de oder dem (werbefinanzierten, sich jedoch ansonsten als unabhängig darstellenden) Internetportal www.1a-krankenversicherung.de).
Dürfen Kassen Zusatzbeiträge rückwirkend erheben?
Als erste große Krankenkasse hat die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) in den letzten Januartagen beschlossen, ab 1. Februar 2010 von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag von pauschal 8 € zu erheben. Die Mitglieder erhielten die Mitteilung Anfang Februar, als die Regelung schon galt. Ist das erlaubt?
Die DAK war nicht die erste, die einen Zusatzbeitrag erhebt, nur die erste große. Eine kleine Betriebskrankenkasse, die Gemeinsame BKK (GBK) Köln hatte ihre Mitglieder schon seit Juli letzten Jahres mit 8 € zur Kasse gebeten, sie erhöhte ihren Zusatzbeitrag im Februar auf 1 % des Bruttoeinkommens – laut Gesetz das Maximum. Einige weitere Kassen folgten: Zwei forderten mehr als 8 €: die BKK für Heilberufe ebenfalls 1 %t, die BKK Westfalen-Lippe (die jetzt mit einer weiteren BKK fusioniert zur zusatzbeitragfreien BKK Vor Ort wurde) 1 % bis zum Betrag von 12 € – also für Menschen, die weniger als 1.200 € brutto im Monat verdienen, 1 % des Einkommens. Alle erhoben oder erhöhten ihren Beitrag rückwirkend zum 01.01. oder 01.02.2010. Ist das erlaubt?
Leider ja. Doch Sie müssen es nicht ausbaden, Sie können kündigen und müssen dann, solange Sie der Kasse noch angehören, den Zusatzbeitrag nicht bezahlen. Dabei ist aber einiges zu bedenken:
Was wenn die neue Kasse bald auch einen Zusatzbeitrag erhebt – ist Kassen-Hopping sinnvoll?
Wer sich wegen eines lukrativ klingenden Wahltarifs für drei Jahre an die Kasse gebunden hat, kann möglicherweise nicht kündigen!
Und wer über seine Krankenkasse eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte abwägen, ob die Nachteile, die ihm aus dieser Richtung entstehen, den Vorteil, keinen Zusatzbeitrag zu zahlen, zunichtemachen.
Meine Krankenkasse hat einen Zusatzbeitrag angekündigt. Was soll ich tun?
Wenn eine Krankenkasse mit ihrem Geld nicht auskommt und einen Zusatzbeitrag erheben will, muss sie bis zur pauschalen Grenze von 8 € im Monat nicht prüfen, wie viel ihre Mitglieder verdienen. Das spart Verwaltungsaufwand. Wenn sie mehr will bzw. braucht, wird der Zusatzbeitrag in Prozent des Brutto-Einkommens berechnet. Er darf 1 % nicht übersteigen: Für Menschen im Niedriglohnsektor, etwa eine Friseurin mit 1.200 € Monatsbrutto, wären das 12 € monatlich; für Menschen mit gutem Durchschnittseinkommen, zum Beispiel Facharbeiter, etwa 25 €; und für Besserverdiener maximal 37,50 € im Monat (1 % der Beitragsbemessungsgrenze, danach steigt der Krankenkassenbeitrag nicht mehr).
Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt (oder einen bisher schon erhobenen Zusatzbeitrag erhöht), haben die meisten Versicherten (Ausnahmen siehe weiter unten) ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, das sie bis zu dem Zeitpunkt ausüben können, zu dem der Zusatzbeitrag (oder dessen Erhöhung) erstmals fällig wird. Dieser Zeitpunkt ist in der Satzung der Krankenkasse geregelt. Bei der DAK war es der 15. März 2010 für den Monat Februar. Die BKK für Heilberufe fordert ihre 1 % vom Monatsbrutto sogar erst am 6. April für die Monate Januar bis März, bei Gutverdienern also über 100 € rückwirkend.
Die Krankenkasse muss Sie über den Zusatzbeitrag spätestens einen Monat vor dessen erster Fälligkeit informieren. Wie das zu geschehen hat, ist ebenfalls in der Satzung geregelt. Manchen Kassen reicht eine Information in der Mitgliederzeitschrift – allerdings dürften sie damit wenig Glück haben und werden häufigere Mahnschreiben hinterher schicken müssen. Realistisch ist, dass alle Kassen ihre Mitglieder mit einem persönlichen Schreiben informieren.
In diesen Schreiben sollten Sie auch deutlich und verständlich über das Sonderkündigungsrecht informiert werden. Die DAK hat dies nicht getan – uns erreichten viele wütende Beschwerdeschreiben. Doch die Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt, hat die Methode dieser Krankenkasse, nur im Kleingedruckten und in verklausulierter Form darauf hinzuweisen, leider durchgehen lassen. Wir haben diesen und weitere Punkte in einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert (siehe hier).
Wie kündigen?
Bis zum Fälligkeitstermin können Sie Ihre Mitgliedschaft formlos kündigen. Es reicht, wenn folgende Angaben in Ihrem Brief stehen:
Absender, Datum
Anschrift der Krankenkasse
Betr.: Kündigung
Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Unterschrift
Wer will, kann sich zusätzlich auf das „Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V“ beziehen und auch noch hinzufügen „Bitte senden Sie mir zur Vorlage bei meiner neuen Krankenkasse unverzüglich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung“. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schicken Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beleg haben.
Innerhalb von 14 Tagen muss Ihnen die Kasse eine Kündigungsbestätigung zusenden, die Sie der neuen Kasse, die Sie gewählt haben, vorlegen. Von dieser bekommen Sie dann eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft, die Ihre alte Kasse braucht, damit der Wechsel wirksam wird. Dann sind Sie zum Ende des übernächsten Monats raus. Wer im April kündigt, kann also ab 1. Juli einer neuen Kasse angehören – und muss während der Kündigungsfrist bei der bisherigen Kasse den Zusatzbeitrag nicht bezahlen!
Die Ausnahme: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung abgeschlossen haben. Das sind Tarife mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Kostenerstattung sowie ggf. für besondere Therapierichtungen. Wer einen solchen Tarif gewählt hat, ist für drei Jahre an die Kasse gebunden und hat nur in „besonderen Härtefällen“ ein Sonderkündigungsrecht.
Ein weiterer Gesichtspunkt für den Wechsel der Krankenkasse kann sein: Haben Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, die über Ihre Krankenkasse vermittelt wurde? Die DAK zum Beispiel vermittelt Zusatzversicherungen des privaten Versicherungsunternehmens HanseMerkur, die sie „Zusatzschutz-Tarife“ nennt. Sie sind für DAK-Mitglieder günstiger. Wenn die DAK-Mitgliedschaft beendet wird, kann man die meisten von ihnen zwar bei der HanseMerkur mit denselben Leistungen weiterführen, sie werden dann jedoch 6 bis 8 % teurer. Diese Mehrkosten muss man gegen die Einsparungen, die man durch den vermiedenen Zusatzbeitrag (möglicherweise nur kurzfristig) hat, abwägen. Ähnliches gilt für die meisten anderen Krankenkassen.
Lohnt sich der Wechsel?
Vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen sind 8 € im Monat eine Menge Geld, sie können durch den Wechsel zu einer anderen Kasse einiges sparen. Auch Menschen, die von ALG-II (der früheren Arbeitslosenhilfe, auch Hartz-IV genannt) leben, müssen nach gegenwärtiger Rechtslage den Zusatzbeitrag selbst bezahlen. Nur in Härtefällen übernehmen die zuständigen Stellen (Arbeitsagentur, ARGE) den Zusatzbeitrag, wenn den Betroffenen der Wechsel in eine Kasse ohne Zusatzbeitrag nicht zuzumuten ist, etwa weil andere Kassen eine benötigte Leistung nicht bieten. Wer von ALG-II oder einer Minirente lebt oder im Niedriglohnsektor beschäftigt ist, sollte also wohl die Kasse wechseln, wenn ein Zusatzbeitrag droht. Aber leider kann auch ihnen niemand garantieren, dass eine andere Kasse, die sie wählen, nicht nach einem Jahr ebenfalls einen Zusatzbeitrag erheben wird.
„Kassen-Hopping“ könnte aus einem weiteren Grund unsinnig sein: Bei jedem Wechsel fällt neuer Verwaltungsaufwand an. Die alte Kasse muss Sie aus ihrem Mitgliederbestand streichen, die neue in ihren einfügen, eine neue Krankenversichertenkarte muss gedruckt werden, Informationen müssen von der alten zur neuen Kasse ausgetauscht werden… Für das Gesundheitssystem ist das gewiss teurer als die Summe, die Sie sparen!
Lohnt sich der Zusatzbeitrag für die Krankenkassen?
Nein. Von den 8 €, die jetzt im ersten Schritt von einigen Kassen verlangt werden, sollen nach Expertenschätzung zwei bis vier Euro allein für den Verwaltungsaufwand nötig sein. Denn die Krankenkassen haben bisher nur für die wenigen freiwillig Versicherten ein System des direkten Beitragseinzugs aufgebaut, die meisten ihrer Mitglieder zahlen den Beitrag nicht selbst, sondern ihr Arbeitgeber überweist ihn jeden Monat. Die Krankenkassen müssen also Millionen Menschen anschreiben, Konten einrichten, Geldeingänge kontrollieren, Mahnungen versenden, vielleicht sogar Mahnverfahren mit Zwangseinzug durchführen… Dabei werden sie aus Gründen des Services verschiedene Möglichkeiten des Einzugs anbieten: Überweisung, Dauerauftrag, Einzugsermächtigung, Abbuchung übers Handy oder die Telefonrechnung, vielleicht über Kreditkarte oder Paypal oder dergleichen.
Wenn der Beitrag höher sein soll als 8 € und in Prozent des Bruttoeinkommens erhoben werden muss, steigt der Verwaltungsaufwand noch weiter. Dann müssen die Krankenkassen nämlich bei allen ihren Versicherten prüfen, wie viel sie verdienen – das hat bisher ihr Arbeitgeber getan. Für die Krankenkassen ist das zwar kein Neuland, weil sie für freiwillig Versicherte solche Systeme bereits haben, aber eben nur für einen kleinen Teil ihrer Mitglieder.
Finanziell könnte sich der Zusatzbeitrag also als Rohrkrepierer erweisen. Für die regierenden Politiker in Berlin jedoch ist dieser Aufwand offensichtlich erwünscht. Sie sprechen ganz offen davon, dass damit der „politisch gewollte Systemwechsel in eine lohnunabhängige Finanzierung“ der Krankenversicherung umgesetzt werde. Sie wollen aus dem mit 8 € ganz harmlos scheinenden Zusatzbeitrag die Kopfpauschale entwickeln (sie nennen sie harmlos „Gesundheitsprämie“). Das ist ein einheitlicher Krankenkassenbeitrag für alle. Jeder soll das Gleiche bezahlen, das ärmere Drittel der Bevölkerung soll einen Steuerzuschuss erhalten (der angesichts der Steuersenkungsdiskussion innerhalb der Regierungskoalition im Moment allerdings ziemlich unvorstellbar erscheint).
Wer treibt die Kosten in die Höhe?
Viele Medien erwecken den Eindruck, die Krankenkassen bäten ihre Mitglieder ohne Grund zur Kasse. Jedenfalls seien sie irgendwie schuld an der Misere. Das sehen wir anders. Sicher können auch die Krankenkassen noch mehr tun, um die Kosten im Gesundheitswesen in Grenzen zu halten – aber sie tun da auch schon viel. Sie bilden Ermittlungsgruppen, um Betrug und Abzocke aufzuspüren; sie prüfen bei vielen Leistungen, ob sie wirklich notwendig sind; und sie ermutigen ihre Versicherten zu gesundheitsbewussterem Verhalten.
Der Hauptgrund für die ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind nicht die Krankenkassen, sondern allen voran die pharmazeutische Industrie. Sie versteht es am besten, ihre Medikamente gerade in Deutschland auf hohem Preisniveau zu halten und immer wieder neue Produkte auf den Markt zu bringen, die manchmal besser, häufig aber nur gleich gut wirken wie die bisherigen, auf jeden Fall aber sehr viel teurer sind. Letztlich interessieren sich die meisten Anbieter im Gesundheitswesen – Ärzte, Krankenhäuser, Industrie… – nur dafür, wie sie mehr verdienen können; die Begrenzung der Kosten ist der Job der Politik. Die Krankenkassen jedenfalls sollte man für die Kostensteigerungen nicht zum Hauptverantwortlichen machen.
Auch Verbraucher und Patienten können sich an der Begrenzung der Kosten im Gesundheitswesen beteiligen. Sie können zum Beispiel ihren Arzt fragen, ob es auch Behandlungsmöglichkeiten ohne teure Medikamente gibt; sie können durch ausgewogene Ernährung und viel Bewegung an frischer Luft ihre Gesundheit fördern, damit sie seltener die Leistungen des Gesundheitssystems in Anspruch nehmen müssen; sie können die Politiker auffordern, unser solidarisches Krankenversicherungssystem zu erhalten und wieder gerechter zu gestalten – der soziale Friede hat vermutlich sehr positive Auswirkungen auf die individuelle Gesundheit der Menschen. Letztlich wirken alle Lebensbereiche, der private, der berufliche und der öffentliche, fördernd oder hemmend auf Ihre Gesundheit!
Stand vom Dienstag, 3. Januar 2012
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