Nicht zahlen, sondern beschweren!
In den Medien wird immer häufiger berichtet, dass Ärzte, die mit ihrer neuen Honorarordnung unzufrieden sind, von ihren Patienten neben der Praxisgebühr 100 € oder mehr zusätzlich verlangen, teils sogar im Voraus für ein ganzes Quartal. Nicht von ihren Privatpatienten, bei denen das vielleicht noch durchgehen würde, sondern von den gesetzlich Versicherten.
Das ist nicht nur unmoralisch, sondern dem Kassenarzt sogar verboten. Jedenfalls wenn er seine Patienten auf Kosten der Krankenkasse behandelt.
Patienten können nur schwer verstehen, worüber die Ärzte so unzufrieden sind. Die Politik hat ihnen 3 Milliarden Euro zusätzlich gegeben. Eine neue Honorarordnung stellt erstmals sicher, dass sie ihr Einkommen in Euro sehen können (bisher wussten sie erst ein dreiviertel Jahr später, wie viel sie für eine Behandlung bekommen würden, weil jede Leistung in Punkten bewertet wurde und der Punktwert erst mühsam ausgerechnet werden musste).
Wenn die Ärzteschaft trotzdem mault und sogar demonstriert oder gar mit Praxisschließungen droht, fragt man sich, was die umtreibt. Können sie nicht genug kriegen? Ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 120.000 € – vor Steuern, aber nach Abzug der Praxiskosten – müsste doch zum guten Leben reichen. Oder? Natürlich, das Geld ist unter den Ärzten und Arztgruppen sowie in den Ländern und Regionen Deutschlands sehr ungleich verteilt. Aber das ist doch Sache der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Daran sind die Ärzte selbst schuld (zur Hälfte wenigstens).
Auf jeden Fall dürfen Ärzte ihre Unzufriedenheit nicht an den Patienten auslassen!
Das meinen übrigens auch einige Ärzte. Zum Beispiel der Arzt und Journalist Werner Bartens: „Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich, dass dieser Streit auf Kosten der Patienten geht. Das ist etwas zwischen Politikern, zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen, aber das hat nicht zu Lasten der Patienten zu gehen, dafür habe ich kein Verständnis“ (bei Anne Will am 08.03.2009).
Was tun, wenn ich vom Arzt zur Kasse gebeten werde?
Nochmal: Für Kassenleistungen – und das ist alles, was notwendig und wirtschaftlich ist – dürfen Ärzte neben der Praxisgebühr kein Geld verlangen. Tun sie es doch, sollten Sie 1. nicht zahlen und 2. sich beschweren. Und zwar an drei Stellen: bei Ihrer Krankenkasse, bei der Kassenärztlichen Vereinigung und bei einer Patientenberatungsstelle oder Verbraucherzentrale.
Warum an drei Stellen?
- Die Krankenkasse sitzt zusammen mit den Ärzten im Zulassungsausschuss für Kassenärzte und kann beantragen, dass dem Arzt die Kassenzulassung entzogen wird.
- Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat die Versorgung sicherzustellen und darauf zu achten, dass die Kassenärzte ihre Pflichten erfüllen. Sie soll nicht sagen können, es gebe gar keine Klagen!
- Patientenberatungsstellen und Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden. Je mehr sie bekommen, desto wirksamer können sie sich für Änderungen unzumutbarer Zustände einsetzen.
Also: Melden Sie sich bei patientenschutz@vzhh.de !
Stand vom Montag, 6. April 2009
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