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Schulden: Darf meine Krankenkasse Leistungen verweigern?

Haben Sie Schulden bei Ihrer Krankenkasse? Normalerweise erhalten Versicherte in dieser Situation nur im Notfall medizinische Leistungen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Zahlen Sie Ihre Schulden regelmäßig in Raten ab, darf die Kasse Ihnen keine Leistungen verweigern. Mit unserem Musterbrief setzen Sie Ihre Rechte durch.

Mann auf dem Sofa liest Brief und telefoniert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Bei Beitragsschulden müssen Krankenkassen nur noch für Leistungen in Notfällen aufkommen.
  2. Werden die Schulden bei der Krankenkasse jedoch regelmäßig zurückgezahlt, dürfen Leistungen nicht mehr verweigert werden.
  3. Will eine Krankenkasse trotz Ratenzahlungsvereinbarung Leistungen nicht finanzieren, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher wehren, zum Beispiel mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Stand: 18.04.2024

Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse Schulden haben, sind Sie nicht allein. Viele Menschen geraten irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten. Achtung, bei Beitragsschulden ruhen die meisten Leistungen der Krankenkasse. Nur bei Notfällen übernimmt sie die Kosten von medizinischen Behandlungen.

Bei Ratenzahlung dürfen Leistungen nicht verweigert werden

Sie sollten allerdings wissen, dass Ihre Krankenkasse auch bei Beitragsschulden bestimmte Leistungen nicht verweigern darf – nämlich dann, wenn Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben. Gemäß  § 16 Absatz 3a Satz 3 haben Sie ein Recht auf alle normalen Leistungen, die auch andere Versicherte der Krankenkassen in Anspruch nehmen, solange Sie Ihre vereinbarten Raten pünktlich bezahlen. Der Paragraph greift für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte gleichermaßen.

Trotz der eindeutigen Vorgaben werden manchmal Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrer Krankenkasse abgewiesen. Dabei sollte das Personal der Krankenkassen doch wissen, dass die Rechtslage eine andere ist. Mit unserem Musterbrief können Sie sich gegen ungerechtfertigte Leistungsverweigerungen wehren.

Bei Leistungsverweigerung an Krankenkasse schreiben

Wenn Sie wegen Beitragsschulden Probleme mit Ihrer Krankenkasse haben, berufen Sie sich auf den genannten Paragraphen des Sozialgesetzbuchs und wenden Sie sich wie folgt an Ihre Kasse:

Absender, Datum

An die …-Krankenkasse

Recht auf Leistungen trotz Beitragsschulden
Meine Mitgliedsnummer: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen Beitragsschulden verweigern Sie mir das Recht auf Krankenbehandlung und wollen nur im Notfall und bei Schmerzen Leistungen bezahlen.

§ 16 Absatz 3a Satz 3 SGB V sagt jedoch wörtlich: „Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.”

Da ich meine Beitragsschulden in regelmäßigen Raten abzahle, habe ich folglich Anspruch auf die normalen Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

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