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Fitness ohne Datenschutz

Wearables und Fitness-Apps liegen voll im Trend. Sie sind gleichermaßen beliebt bei Hobby- und Leistungssportlern. Gerade jetzt, da Fitnessstudios und Sportvereine aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen sind. Was viele aber nicht wissen: Beim Datenschutz nehmen es die digitalen Helferlein nicht so genau.

Frau beim Joggen mit Smartwatch

Das Wichtigste in Kürze

  1. Fitness-Apps sammeln Gesundheitsdaten, die gemäß Datenschutz-Grundverordnung einem besonderen Schutz unterliegen.
  2. Die Anbieter der Apps informieren in ihren Datenschutzerklärungen meistens nicht ausreichend darüber, wie die sensiblen Daten verwendet werden. Über die Rechte der Verbraucher klären viele nicht ausreichend auf.
  3. Eine Kontrolle über die eigenen Daten ist für Verbraucher kaum möglich, obwohl diese gerade im Gesundheitsbereich besonders wichtig ist.
Stand: 28.10.2021

Fitnessarmbänder, Smartwatches oder Fitness-Apps zählen längst nicht mehr nur die Schritte ihrer Nutzer. Die modernen Alltagsbegleiter sammeln persönliche Daten wie etwa die Pulsfrequenz, den Kalorienverbrauch, wie lange und wie gut der Nutzer schläft und den Sauerstoffgehalt im Blut. Diese Informationen teilen sie auch mit den Anbietern der Geräte. Aus den gesendeten Informationen lassen sich Rückschlüsse auf die Fitness und den Gesundheitszustand der Verbraucher schließen. Eine Kontrolle über die eigenen Daten ist kaum möglich, obwohl sie gerade im Gesundheitsbereich besonders wichtig ist.

Die gute Nachricht: So verschwenderisch wie noch vor ein paar Jahren gehen die Anbieter nicht mehr mit den Daten der Nutzer um. Und es wird auch nicht mehr wahllos alles gesammelt, was möglich ist.

Mangelhafte Aufklärung über den Umgang mit Nutzerdaten

Nicht selten lassen die Anbieter ihre Kunden im Unklaren darüber, was mit den gesammelten Daten passiert. Manche Datenschutzhinweise werden nur in englischer Sprache bereitgestellt und nur wenige informieren über die besondere Sensibilität der erhobenen Gesundheitsdaten.

Besonders kritisch: So mancher Anbieter räumt sich die Möglichkeit ein, Änderungen in den Datenschutzerklärungen jederzeit und ohne aktive Information des Nutzers vornehmen zu können. Oft werden die User auch nicht über die ihnen zustehenden Rechte beispielsweise auf Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten hingewiesen, so dass viele möglicherweise gar nicht darauf kommen, sich an den jeweiligen Anbieter zu wenden.

Risiko für den Versicherungsschutz

Über die kaum zu überblickende Zahl an Wearables und Fitness-Apps auf dem Markt sowie weitere sich entwickelnde digitale Angebote können äußerst sensible Gesundheitsdaten preisgegeben und vom Anbieter erhoben werden. Was passiert damit? Werden diese Informationen zukünftig vielleicht sogar an Krankenversicherungen weitergegeben? Was wird dann aus dem Solidarprinzip der Krankenkassen, bei dem die Jungen und Gesunden die Alten und Kranken finanzieren? Wir meinen: Wer krank oder schwach ist, darf dafür nicht bestraft werden.

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