👶🥣 Kostenloser Online-Vortrag »Gesunde Ernährung von Anfang an« am 24. April um 19 Uhr ⇒ Noch schnell anmelden


Auf die Preise, fertig, los!

Sonderaktion hier, Rabatt da – schaut man sich die Werbeprospekte von Händlern an, werden allerorten jede Menge Schnäppchen angeboten. Doch für die sogenannten Streichpreise gelten strenge Vorgaben. Und Grundpreisen dürfen nur pro Kilogramm angegeben werden.

Mann kauft Fisch im Supermarkt
  1. Seit dem Jahr 2022 müssen Händler besondere Vorgaben hinsichtlich der Angabe von Preisen umsetzen.
  2. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher Preisaktionen besser einschätzen können, ist ein zusätzlicher Vergleichspreis auszuweisen.
  3. Außerdem dürfen Grundpreise nur noch pro Kilogramm deklariert werden.
  4. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht insbesondere bei den Grundpreisen weiter Verbesserungsbedarf bezüglich Schriftgröße und der Umsetzung vor Ort in den Verkaufsstellen.
Stand: 13.10.2023

Seit dem 28. Mai 2022 gelten für Händler neue Bestimmungen der Preisangabenverordnung, wenn sie Verkaufspreise auszeichnen. Vor allem bei Rabattaktionen sind die Richtlinien nun strenger. In diesem Artikel beleuchten wir die Änderungen und erklären, wo weiterhin Fallstricke für Verbraucherinnen und Verbraucher lauern. Bei den Grundpreisen besteht unserer Meinung nach noch Optimierungspotenzial.

Besserer Schutz vor Mondpreisen als Ziel

Händler, die mit Preisnachlässen oder Preisvergleichen werben, müssen seit 2022 ergänzend den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisaktion für das beworbene Produkt verlangt wurde. Wer sich für ein Angebot entscheidet, soll auf diese Weise den herausgestellten Vorteil besser einordnen können. Die Verordnung zielt darauf ab, solche Praktiken zu verhindern. Unternehmen können den Preis für eine Ware nicht einfach kurz vor einer Werbeaktion hochsetzen, um den Rabatt größer erscheinen zu lassen. Eine Sonderregelung gilt im Fall der schrittweisen Preisreduzierung.

Aufgrund der neuen Bestimmungen steht der UVP (Unverbindlicher Verkaufspreis des Herstellers) hoch im Kurs. Er wird neuerdings gerne als sogenannter Streichpreis in der Werbung angegeben. Denn in diesem Fall müssen Anbieter nicht den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben.

Die Verbraucherzentralen beobachten, wie die Händler die aktuellen gesetzlichen Regelungen umgehen. Verstoßen Unternehmen gegen die geltenden Bestimmungen, werden wir dem entgegenwirken. So haben die Kolleginnen und Kollegen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen Tricksereien bei Preisreduzierungen bereits rechtliche Schritte gegen die Discounter Lidl und Aldi eingeleitet und zudem Edeka auf dem Kieker

Einheitliche Bezugsgröße für Grundpreis

Früher durften Händler bei unter 250 Gramm und weniger den Grundpreis pro 100 Gramm statt pro Kilogramm angeben. Das führte insbesondere dann zu Verwirrungen, wenn die Preise von Produkten mit verschiedenen Bezugsgrößen verglichen werden sollten. Das ist nun nicht mehr zulässig!

Ein Problem ist jedoch weiterhin die oft viel zu kleine Schriftgröße des Grundpreises. Vor allem ältere Menschen und solche mit Sehschwäche haben Mühe, die kleinen Zahlen zu entziffern. Wir wünschen uns eine Ziffernhöhe von vier Millimetern, damit man auch bei schlechtem Licht, mit schwächeren Augen oder in den unten Regalen noch etwas erkennen kann. Aber eine Mindestgröße für die Ziffern ist derzeit in der Preisangabenverordnung nicht vorgegeben.

Gut zu wissen

Gemäß der Preisangabenverordnung sind Händler verpflichtet, zusätzlich zum Verkaufspreis für fast alle Lebensmittel sogenannte Grundpreise angeben. In jüngster Zeit haben diese haben diese an Bedeutung gewonnen. Seit einer Gesetzesreform dürfen Lebensmittel in der Europäischen Union nämlich in allen möglichen Füllmengen angeboten werden. Die Idee hinter Grundpreisen ist, einen einfachen Preisvergleich zwischen unterschiedlichen Produkten zu erleichtern. In nur wenigen Ausnahmefällen ist es zulässig, den Preis pro Kilogramm oder Liter im Regal wegzulassen.

Oft falsche oder fehlende Grundpreise im Handel

Regelmäßig melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns, um auf falsche oder fehlende Grundpreise hinzuweisen. In der Branche gilt eine mangelhafte Preisauszeichnung als Kavaliersdelikt. Die Händler wissen, dass Verstöße praktisch nie von den Behörden geahndet werden. An dieser Situation werden leider auch die neuen Regelungen der Preisangabenverordnung nichts ändern. Wer beim Einkauf Preise vergleichen will, kann sich nicht immer auf die Grundpreise verlassen.

Wir sind 2021 gegen Händler (u.a. Aldi Nord und Candy World) vorgegangen, die die verpflichtenden Vorgaben zur Grundpreiskennzeichnung nicht eingehalten hatten. Doch solange die Behörden Discounter und Supermärkte nicht regelmäßig und flächendeckend kontrollieren, ist dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Danke für Ihren HInweis!

Sie haben keinen 30-Tage-Vergleichspreis bei einer Rabattaktion entdecken können? Im Supermarkt fehlte ein Grundpreis am Regal oder die Angabe war falsch? Dann nutzen Sie unser Missstand-melden-Formular und informieren Sie uns. Wir sammeln Beschwerden und gehen gegebenenfalls gegen die Händler vor.

Bücher und Broschüren