Haspa-Sparverträge: Weiter, immer weiter
Wer bei der Hamburger Sparkasse einen Sparvertrag mit der Bezeichnung „Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate“ abschließt, bindet sich, wie der Name schon sagt, für 60 Monate. Diese verlängern sich allerdings um weitere 60 Monate, wenn Kundin oder Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig kündigen. Diesen Zeitraum halten wir für zu lang und diese Praxis obendrein für rechtswidrig. Das Hanseatische OLG hat uns jetzt Recht gegeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Klausel in den Sparverträgen „Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate“ der Haspa verlängert den auslaufenden Vertrag stillschweigend immer wieder um weitere 60 Monate.
- Es besteht keine Möglichkeit, den Vertrag vor Ende der jeweiligen Laufzeit zu kündigen.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Kundinnen und Kunden. Das bestätigt auch das Hanseatische OLG.
- Mit einem kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale können Betroffene ihre Ansprüche gegenüber der Haspa geltend machen.
Soweit die Kundinnen und Kunden nichts anderes mit der Haspa vereinbaren, verlängert sich ihr „Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate“ nach Ablauf der 60 Monate automatisch um weitere fünf Jahre. Zudem passt die Haspa die Verzinsung mit jeder Verlängerung neu an. In einem uns vorliegenden Fall sank der anfangs vereinbarte Zins von 0,25 Prozent nach der ersten stillschweigenden Verlängerung auf 0,01 Prozent pro Jahr – das sind bei einem Sparbetrag von 1.000 Euro jährlich gerade einmal zehn Cent oder 50 Cent für 60 Monate.
Unserer Meinung nach müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Festzins-Sparverträgen zwar mit einer stillschweigenden Verlängerung ihres Vertrages rechnen, aber keinesfalls für einen festgeschriebenen und unkündbaren Zeitraum von 60 Monaten. Außerdem dürfen Kundinnen und Kunden davon ausgehen, dass Verträge nach einer Verlängerung zu bestehenden Konditionen fortgesetzt werden.
Klage vor dem OLG
Aus unserer Sicht nutzt die Haspa das Vertragswerk an dieser Stelle in einer völlig einseitigen Weise zu ihren Gunsten aus, indem sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern praktisch einen neu abgeschlossenen Vertrag nach ihren Vorstellungen unterschiebt. Wir haben die Haspa darum auf Unterlassung verklagt. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat in jetzt in der Hauptsache in unserem Sinne entschieden (Az. 10 UKl 3/24).
Unser Angebot
Sie haben einen Sparvertrag bei der Haspa? Oder haben ganz allgemein Fragen zu Ihrer Geldanlage? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie kompetent und unabhängig. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Haben Sie bei einer anderen Bank oder Sparkasse einen ähnlichen Sparvertrag über eine lange Laufzeit abgeschlossen, schicken Sie uns diesen gerne an geldanlage@vzhh.de. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos.
Verzugszinsen einfordern
Wir gehen davon aus, dass betroffene Kundinnen und Kunden der Haspa ihre Sparverträge jetzt nicht nur vor Ablauf der verlängerten 60 Monate beenden und ihr eingesetztes Kapital zurückverlangen können, sondern ihnen auch für die Vergangenheit ein Verzugszins zusteht.
Musterbrief: Rückforderung Kapital aus Haspa Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate
Mit unserer kostenlosen Musterbrief-Vorlage können Sie ein Schreiben aufsetzen, mit dem Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Haspa geltend machen können.
Grundsätzlich verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch begründen, erfahren. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung leider nicht darauf an, wann Sie tatsächlich von den Umständen erfahren haben. Es kann also sein, dass die Haspa Zinsen für 2022 oder 2021 nicht auszahlen will. Trotzdem sollten Sie hartnäckig bleiben und die Zinsen einfordern.