Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Kein Ende unter dieser Gesetzeslage

Illegale Telefonwerbung reißt nicht ab. Vielmehr nimmt sie immer raffiniertere Formen an. Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, verabschiedet im Sommer 2009, sollte das Problem der sogenannten cold calls eindämmen. Das dort geregelte Erfordernis der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung zu Telefonwerbung, das Verbot der Rufnummerunterdrückung, die Einführung von Geldbußen bei Verstößen reichen aber ganz offensichtlich nicht.

„Ich muss sagen, dass mich dieser massive Telefonterror (anders kann ich es nicht bezeichnen) an meine Grenzen brachte. … Ich habe noch fast für den gesamten Monat Juni 2010 Aufzeichnungen, wo mich diese dubiosen Firmen bis zu 15 Mal (!) am Tag unter verschiedenen Nummern (auch anonym) und zu verschiedenen Tageszeiten belästigten. Habe das Telefon auf 'stumm' geschaltet (dauernd das Läuten – auch wenn es dezent und leise ist) machen einen wahnsinnig und ging nur noch ran, wenn ich im Display eine bekannte Nummer erkennen konnte. War allerdings auch etwas Stress! … Auf alle Fälle müsste der Gesetzgeber hier dringend einschreiten! Es geht doch nicht an, dass viele Bundesbürger telefonisch mit solchen Lügen („Sie haben hier ein Abonnement...“) terrorisiert werden und dass hier Bankdaten erschlichen werden!“, so schildert einer der betroffenen Verbraucher der Verbraucherzentrale Hamburg seine Erfahrungen.

Dabei handelt sich keinesfalls um einen Einzelfall. Die Verbraucherzentralen wollten wissen, ob die Verbraucher durch die Gesetzesänderung tatsächlich besser vor cold calls geschützt sind und starteten eine bundesweite Umfrage. Nahezu 80.000 Beschwerden konnten die Verbraucherzentralen innerhalb von neun Monaten auswerten. Das ernüchternde Ergebnis: Alles blieb wie es war.

Die mit Abstand meisten Beschwerden kamen aus dem Bereich Gewinnspiel/Lotterien. Mit insgesamt 52.050 Beschwerden machen sie 65,4 % der Gesamtbeschwerden aus. Anrufe, die als „Sonstige“ bezeichnet sind, waren z. B. Anrufe, die abgebrochen wurden, ohne dass der Verbraucher das beworbene Produkt zuordnen konnte. Solche Anrufe machten mit 9.241 Beschwerden (11,6 %) den „zweiten Platz“ aus. Die Anrufe, bei denen es lediglich geklingelt hat, ergaben mit 6.948 Beschwerden immerhin 8,7 %. Aus dem Bereich Telefonanbieter/Internetdienste liegen uns 5.696 Meldung (7,2 %) vor.

Auf Grundlage der Erhebung wird deutlich, dass lediglich ein Fünftel der Vertragsabschlüsse (4.802) bewusst von den Verbrauchern zustande gekommen sind. In den restlichen 80 % der Fälle (17.861), in denen den Verbrauchern der Vertragsabschluss von den Unternehmen per „Begrüßungsschreiben“ bestätig wurde bzw. von dessen Konten plötzlich Abbuchungen vorgenommen wurden, kam es nach Aussage der Verbraucher und Einschätzung der Beratungskräfte zu keinem Vertragsschluss am Telefon. Die Quote der untergeschobenen Verträge zeigt deutlich, dass die Gesetzesänderung dem Verbraucher wenig geholfen hat. Unsere Forderung, dass ein telefonisch geworbener Vertrag erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam wird, ist daher so aktuell wie vor der Gesetzesänderung.

Hier finden Sie den ausführlichen Abschlussbericht der Verbraucherzentralen zur bundesweiten Erhebung zu unerlaubter Telefonwerbung.

Stand vom Donnerstag, 13. Januar 2011

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