Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Elitärer Preis

Möchte der Kunde bei ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so muss er sich für die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft entscheiden. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellte ihm ElitePartner bzw. AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.

Aushöhlung des Widerrufsrechts 

 Das sahen wir anders. Denn der Kunde hat kein Wahlrecht, ob er die Analyse haben will oder nicht. Vielmehr führt die Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs, letztlich zur Aushöhlung des Widerrufsrechts des Verbrauchers.

Die Abmahnung

Ebenso wie bereits Parship haben wir die EliteMedianet GmbH als Betreiberin der Partnervermittlungen im Dezember 2010 abgemahnt. Anders als Parship war die EliteMedianet GmbH allerdings nicht bereit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Das Urteil

Mit Urteil vom 31. Januar 2012 hat das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 93/11) nun zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Der EliteMedianet GmbH wurde es untersagt, die Klausel: „Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine Ware dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht rückerstattet. …“ im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu verwenden oder sich nach Vertragsschluss auf eine solche Klausel im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu berufen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da die EliteMedianet GmbH Berufung eingelegt hat. 

Unser Rat

Haben Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft fristgerecht widerrufen und werden dennoch zur Zahlung von 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse aufgefordert, verweigern Sie die Zahlung mit Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Hamburg. 

Lassen Sie sich auch dann nicht verunsichern, wenn Sie daraufhin folgende E-Mail von der EliteMedianet GmbH erhalten:

Wir unterrichten Sie gemäß § 28 a Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 c Bundesdatenschutzgesetz, dass wir Ihre Daten nach einer Prüfung im Einzelfall an die SCHUFA  übermitteln können, sollten Sie die Zahlung weiterhin verweigern."

Tatsächlich dürfen bestrittene Forderungen nicht an die SCHUFA gemeldet werden! Der Hinweis dient unser Meinung nach allein dazu, Ihnen Angst zu machen und so zur Zahlung zu veranlassen.

Haben Sie noch Fragen? 

Telefonische Rechtsberatung: Montag bis Donnerstag von 10-18 Uhr unter der Telefonnummer 0900 1 77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil mehr).

Persönliche Rechtsberatung: Dienstag von 10-18 sowie Mittwoch von 10-14 Uhr und Donnerstag von 10-16 Uhr. Ohne Voranmeldung. Kosten: 22 € (für Empfänger von ALG: 11 €).

Stand vom Montag, 2. April 2012

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