Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Bauer sucht Kundin

Das Landgericht Hamburg hat der Bauer Vertriebs KG per einstweiliger Verfügung untersagt, unaufgefordert Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden, wenn den Verbrauchern bei Rückruf ein Zeitschriftenabo angeboten wird.

Zunächst hatte sich nur eine Verbraucherin bei uns beschwert, dann waren es mehrere: Sie hatten von der Bauer Vertriebs KG eine persönlich an sie adressierte Postkarte erhalten mit der Mitteilung „Wir halten eine Warensendung für Sie bereit. Die Sendung wird 7 Tage für Sie aufbewahrt. Bitte rufen Sie uns schnell an. Ihr Anruf ist kostenlos. Tel…“. Die Karte ähnelte in ihrer äußeren Gestaltung deutlich den üblicherweise von Zustellungsunternehmen verwendeten Karten. Riefen die Verbraucher zurück, so wurde ihnen insbesondere auch der Abschluss eines Zeitschriftenabos angedient.

Dieses Vorgehen stellt nach unserer Auffassung einen klaren Wettbewerbsverstoß dar. Die Verbraucher werden durch die Aufmachung der Karte über den Werbecharakter getäuscht. Zudem müssen sie nicht damit rechnen, dass ihnen bei Rückruf ein Zeitschriftenabo verkauft werden soll.

Nachdem die Bauer Vertriebs KG nicht bereit war, die von uns geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, wurde ihr diese Werbepraxis durch das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 18.03.11; Az.: 312 O 142/11) verboten.

Diese Entscheidung wollte die Bauer Vertriebs KG nicht hinnehmen und legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein. In der mündlichen Verhandlung am 28.06.2011 bekräftigte das Landgericht Hamburg seine Auffassung, dass es um verschleierte Werbung handelt, die sowohl irreführnd und als auch belästigend sei. Die Bauer Vertriebs KG gab auf und akzeptierte nun die einstweilige Verfügung.

 

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Stand vom Mittwoch, 29. Juni 2011

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