Mitgegangen, mitgefangen!
Der Bundesgerichtshof hat der Presse-Union Medien Vertriebs GmbH & Co. KG verboten, Verbrauchern ohne Auftrag eine Bestätigung für ein Zeitschriftenabonnement zu senden. Das gelte auch dann, wenn - wie im entschiedenen Fall - ein mit der Werbekampagne beauftragter Subunternehmer dabei die Hauptvertriebsfirma betrogen hat. Das Verhalten des Subunternehmers sei der Vertriebsfirma zuzurechnen. Das erst jetzt schriftlich vorliegende Grundsatzurteil erging am 17. August 2011 (Az.: I ZR 134/10). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Presse-Union muss mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen, wenn sie sich nicht an das Urteil hält.
Erfolg für Verbraucher
Nach unseren Erfahrungen wird im Zeitschriftenvertrieb oft versucht, die Verantwortung für rechtswidrige Werbung durch ein mehrstufiges Vertriebssystem auf angeblich unabhängige, selbstständig tätige Unterfirmen zu schieben. Das Urteil des BGH ist deswegen ein großer Erfolg für die Verbraucher. Das Abwälzen der Verantwortung für rechtswidrige Abowerbung funktioniert nun nicht mehr. Weder für die Vertriebsfirmen, noch für deren Auftraggeber, die Verlage, die endlich für faire Werbung sorgen müssen.
Wir helfen weiter
Sie haben auch Ärger mit Zeitschriftenwerbung? Telefonate, die Sie nicht führen möchten. Verträge, die Sie nicht abschließen wollten. Wir helfen weiter.
Telefonische Rechtsberatung: Montag - Donnerstag von 10 - 18 Uhr unter der Telefonnummer 0900 1 77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil mehr).
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Stand vom Mittwoch, 26. Oktober 2011
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