Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Wo endet "unbegrenzt"?

Mitte Dezember wies uns Herr P. auf folgende Ungereimtheit hin: Auf der Internetseite www.thalia.de wurde die Geschenkkarte des Buchhauses mit den Worten „unbegrenzt gültig” beworben. In den AGB findet sich aber die Regelung, dass Karten mit Guthaben automatisch nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Karte zuletzt aufgeladen wurde, verfallen.

Auch wir fanden, dass unbegrenzte Gültigkeit anders aussieht, und forderten das Unternehmen auf, nicht mit der Aussage „unbegrenzt gültig” zu werben, wenn die Geschenkkarte nach drei Jahren verfallen kann. Buch.de, der Betreiber der Internetseite, zeigte Einsicht, gab die geforderte Unterlassungserklärung ab und änderte die Werbung.

Fazit: So schnell und effektiv kann Verbraucherschutz gehen.

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Stand vom Donnerstag, 12. Januar 2012

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