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Schwarze Listen der Abzocker

Mal ist es eine Reise, mal ein Sachpreis, mal Bargeld. Unsere Schwarze Liste unseriöser Betreiber von Gewinnspielen und Kaffee­fahrten ist lang. Hier können Sie nachlesen, wer Dreck am Stecken hat. 

Viele verschiedene Briefumschläge mit Schreiben zu Gewinnspielen

Das Wichtigste in Kürze

  1. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch Anbieter unseriöser Gewinnspiele belästigt.
  2. Die Absender operieren oftmals mittels Scheinfirmen und aus dem Ausland. So sind sie nur schwer haftbar zu machen.
  3. Gewinnversprechen sind meistens Kostenfallen für die vermeintlichen Gewinnerinnen und Gewinner. Betroffene sollten nicht reagieren.
  4. Die Verbraucherzentrale Hamburg für eine Liste der Abzocker. Verbraucherinnen und Verbraucher können unseriöse Gewinnspiele melden.
Stand: 16.04.2024

Gewinnversprechen und Einladungen zu Kaffeefahrten verstopfen nach wie vor die Briefkästen, E-Mail-Postfächer und Telefonleitungen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Mal ist es eine Reise, mal ein Sachpreis, mal ein Bargeldgewinn.

Doch in den Mitteilungen wird oft gelogen, dass sich die Balken biegen. Denn entweder

  • soll die angeblich glücklichen Gewinner an einer Veranstaltung zur Übergabe des Gewinns teilnehmen, bei der auch Freunde gern willkommen sind.
  • oder sie sollen für den Gewinn bezahlen, zum Beispiel in Form einer Verwaltungsgebühr, von Anreisekosten für den „gewonnenen“ Hotelaufenthalt oder für Schundprodukte auf einer Kaffeefahrt.
  • oder die „Gewinnanforderung“ ist mit einer Bestellung verbunden. Den Gewinn erhalten die vermeintlichen Gewinner nicht.
  • oder der gewonnene Gegenstand ist wertlos.
  • oder der Gewinn kann nur eingelöst werden, wenn zusätzliche Kosten, etwa für eine Reise oder ein Zeitschriftenabo, von den Gewinnern übernommen werden.
  • oder der „Gewinn“ ist Türöffner für den Verkauf per Telefon.

Schwarze Liste der Abzocker

Die Absender dieser Gewinnaktionen, ob Kaffeefahrt, Reisegewinn oder Bestellung mit Gewinnabruf, sitzen wohlweislich im sicheren Ausland, verbergen ihre Identität hinter einer Postfachnummer oder sind aus anderen Gründen unseriös. Versuche, den Gewinn einzufordern, scheitern daher. Wir veröffentlichen die unseriösen Gewinnfirmen, wenn Sie uns diese melden.

Steht „Ihre“ Firma auch auf der Liste? Dann ab in den Papierkorb mit Brief oder E-Mail – oder einfach den Telefonhörer auflegen.

Steht „Ihre“ Firma noch nicht auf unserer Liste? Dann her mit dem Schreiben. Wir nehmen ständig neue Firmen in unsere Liste auf – auch, wenn es sich meist um Scheinfirmen und Fantasienamen handelt. 

Vorsicht auch vor angeblichen Reisegeschenken von renommierten Verlagen, mit denen sie ihre treuen Leser belohnen wollen. Für ein Einzelzimmer ist ein Zuschlag zu zahlen – sonst müssen Sie das Doppelzimmer eventuell mit einem Unbekannten teilen. An- und Abreise müssen extra bezahlt werden, auch für die Verpflegung müssen Sie teilweise aufkommen. Zuschläge sind für bestimmte Abflughäfen und Reisedaten fällig. Sie wissen nicht, in welchem Hotel Sie untergebracht werden. Vergleichen Sie diese Gewinne genau mit regulären Angeboten!

Unser Rat

Ob am Telefon, per Brief oder E-Mail – für Sie als Betroffene ist in Sachen Gewinnspiel die beste Methode: Nicht reagieren! Nicht auf eine „Kaffeefahrt“ mitfahren! Nichts bestellen! Nicht anrufen! Sie möchten sich gegen Firmen mit unseriösen Gewinnversprechen wehren? Unsere Juristinnen und Juristen unterstützen Sie dabei. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren