Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Telefonwerbung Schriftsatz Gewinnspiel

Aus einem Schriftsatz der Rechtsanwälte in der Auseinandersetzung mit Sascha Högh, Telemarketing Plus v. 21.12.2007:

„Die Darstellung der Zeugen C und M, wonach sie keine Einwilligung zu Telefonaten erteilt haben sollen, ist objektiv unrichtig. Das Gegenteil wird durch die von ihnen unterzeichnere Karte für das kostenlose Gewinnspiel … widerlegt.

Dies haben die Zeugen trotz der kleinen Schriftgröße nicht übersehen, bzw. auch nicht hätten übersehen können, weil es kein völlig kostenloses Gewinnspiel geben kann, und dass bei einem solchen Gewinnspiel persönliche Daten wie Geburtsdatum und Telefonnummer mit einem Gewinn nichts zu tun haben, sondern einen anderen wirtschaftlichen Zweck für den Veranstalter der Gewinnverlosung haben müssen. Deshalb muss jeder Interessent, bzw. Verbraucher wissen, dass mit der Gratislotterie ein anderer wirtschaftlicher Zweck erreicht werden soll, nämlich für Werbung…“

Schade, dass das beim Gewinnspiel leider nicht so deutlich gesagt wird!

Stand vom Donnerstag, 19. August 2010

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