Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Telefonwerbung Heinrich Bauer

Gerichtsbeschluss gegen Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag: Telefonwerbung verboten!

Dem Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag wurde durch Gerichtsbeschluss verboten, Verbraucher anzurufen, um für Zeitschriftenabonnements zu werben, wenn diese der telefonischen Kontaktaufnahme zuvor nicht zugestimmt haben (Beschluss des LG Hamburg im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 29.08.2003, 312 O 668/03; nicht rechtskräftig).

Der Verlag hatte zunächst Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt, zeigte sich dann aber einsichtig und gab eine entsprechende Unterlassungserklärung ab.

Mehr zur Telefonwerbung...

Stand vom Donnerstag, 19. August 2010

zurück