Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Telefonwerbung Kerkhoff

Landgericht Münster, 023 O 56/09

Urt. v. 28.05.2009

„…der Kerkhoff Medien GmbH & Co. KG (48703 Stadtlohn)… wird untersagt…

  1. …Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für die Teilnahme an kostenpflichtigen Gewinnspielen zu werben, wenn die Verbraucher nicht zuvor einer telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben,

  2. gegenüber Verbrauchern die kostenpflichtige Teilnahme an Gewinnspiele zu bestätigen, wenn die Verbraucher nicht zuvor eine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben.“

Stand vom Donnerstag, 19. August 2010

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