Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Telefonwerbung Klarmobil

Klarmobil GmbH

Landgericht Kiel, Versäumnisurteil v. 17. Juni 2008, 16 O 35/08

Die Firma klarmobil GmbH (24782 Büdelsdorf) wird verurteilt es zu unterlassen, „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen, um Mobilfunkkarten anzubieten, wenn nicht die Verbraucher zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben.“

Stand vom Donnerstag, 19. August 2010

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