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Telefonwerbung Mobilcom

Mobilcom

Telefonwerbung gerichtlich verboten

Mit Urteil vom 210.4.2006 (6 O 149/05, rechtskr.) hat das Landgericht Flensburg der Firma mobilcom Communicationstechnik GmbH, Büdelsdorf, verboten,

  1. Verbraucher anzurufen oder anrufen zu lassen, um für Mobilfunkdienstleistungen zu werben…,

  2. Verbrauchern in telefonischen Werbegesprächen zusätzliche kostenlose Serviceleistungen anzubieten, wenn tatsächlich für diese Serviceleistungen ein Entgelt gefordert wird und

  3. im Anschluss an ein telefonisches Werbegespräch zu behaupten, dass eine kostenpflichtige Vertragserweiterung zustande gekommen ist, wenn der Verbraucher dem Abschluss eines solchen Vertrages nicht zugestimmt hat.

Wurden Sie auch von mobilcom angerufen? Wurde Ihnen eine angeblich kostenlose Serviceleistung versprochen? Wollte man später Geld von Ihnen haben, obgleich Sie auf das „Angebot“ nicht eingegangen sind? Berichten Sie uns darüber.

Stand vom Montag, 30. August 2010

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