Telefonwerbung OVB
Landgericht Köln, Urt. v. 20.11.2007, Az.: 33 O 242/07
„Der Beklagte (OVB) wird verurteilt
… im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen, um für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu werben, wenn nicht die Verbraucher zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben.“
Stand vom Montag, 30. August 2010
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