„Neue“ Gewinnspiele von Reader’s Digest?
Der alte Trick im alten Gewand!
Was passiert: Die Gewinnspiele von Reader’s Digest gehen weiter. Gerade erreicht uns eine neue Welle von Beschwerden und Meldungen empörter Verbraucher: Auch dieses Jahr bekamen erneut viele Verbraucher unerbetene Post von der Abteilung Gratisverlosung von Reader’s Digest.
Das Vorgehen des Unternehmens ist das gleiche wie in den letzten Jahren: Dem Verbraucher wird – ohne, dass er vorher an irgendeiner Ausschreibung teilgenommen hätte oder sonst wie tätig geworden wäre – erst eine Postkarte, einige Tage später ein Brief und wiederum einige Tage später ein zweiter Brief zugeschickt. In der Postkarte sowie dem ersten Brief wird suggeriert, der Empfänger könne mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine „lebenslange monatliche Zusatzrente in Höhe von € 2.500“ gewinnen. Durch einen verwirrenden Schreibstil, die persönliche Anrede und wiederholte Nennung des Namens des Empfängers, die Betonung darauf, dass die Auszahlung schon vorbereitet werde und den Hinweis, dass „94 % aller Einwohner in Deutschland“ nicht dazu berechtigt seien, am Gewinnspiel teilzunehmen, kann es dem Verbraucher erscheinen, als habe er bereits beinahe gewonnen, zumindest aber eine sehr hohe Gewinnchance und als ob er zu einem ausgewählten Personenkreis gehöre.
Daraufhin folgt einige Tage später der zweite Brief, das Gewinnspiel an sich. Dieses ist weitestgehend identisch mit demjenigen, das in den letzten Jahren verschickt wurde (siehe der unten folgende Beitrag aus dem Jahr 2007), bis auf den Umstand, dass sich der Betrag der monatlichen Rente, die zu gewinnen ist, inzwischen auf 2.500 € erhöht hat und dass das bestellbare Buch der „Reader’s Digest Weltatlas“ ist.
Wie Sie reagieren sollten: Sollten Sie den Atlas gegen Ihren Willen erworben haben, bieten sich Ihnen zwei Alternativen, die weiter unten im Abschnitt „Unsere rechtliche Bewertung“ beschrieben sind.
Unser Tipp: Diese Werbung von Reader’s Digest gehört in den Papiermüll!
Aktualisierung März 2010
Der folgende Beitrag stammt aus 2007:
Gewinnspiele von Reader’s Digest
Vorsicht – Falle!
Die Firma Reader’s Digest wirbt immer wieder mit unterschiedlichen Gewinnspielen.
Ihre Werbetaktik und Geschäftspraxis ist es, mit Gewinn-Chancen um die Aufmerksamkeit von Verbrauchern zu buhlen. Zwar ist die Teilnahme an den jeweiligen Verlosungen nicht zwingend an eine Produktanforderung oder einen Kauf gebunden. Die ausschließliche Teilnahme an den Gewinnspielen wird aber durch die umständlichen Anforderungen an die verschiedenen Registrierungen – „Kleben Sie hier....“, „Stecken Sie da....“, „Rubbeln Sie dort…“ – auffallend erschwert. Hierdurch werden aus unserer Sicht Produktanforderungen provoziert.
Hat man sich erst einmal für die Teilnahme an einem Gewinnspiel registriert, so wird durch immer neue Zusendung von Briefen – zum Teil im Wochenrhythmus! – mitgeteilt, dass man eine weitere Stufe auf dem Weg zu unermesslichem Reichtum erklommen und nunmehr nur noch eine weitere Klebe-, Steck- und Rubbelaktion zu meistern habe.
Die penetranten Briefe von Reader’s Digest sind ebenso lästig wie jeder andere Werbemüll auch. Und sie lassen sich auch genauso einfach entsorgen!
Einige dieser Mitteilungen haben wir uns genauer angeschaut. Hier finden Sie die jeweilige Beschreibung, unsere Analyse und unsere rechtliche Bewertung!
„Die schönsten Musicalhits aller Zeiten in deutscher Sprache“
Im September 2007 wurden von der Musik-Abteilung von Reader’s Digest persönlich adressierte Werbebriefe verschickt, in denen bei einer schnellen Antwort ein Jubiliäumsgeschenk, Sondervorteile und ein Bargewinn in Höhe von 650.000 € in Aussicht gestellt wurden.
Zudem enthält das zweiseitige Anschreiben ein Jubiliäumsangebot, nämlich einen farbigen Musicalführer und fünf CDs, auf denen Musicalhits präsentiert werden, zu einem Preis von insgesamt 69,90 €. Zur Bezahlung wird ein sogenannter Gratis-Kredit per Raten angepriesen: Für die Edition ist eine Anzahlung in Höhe von 4,90 € zuzüglich vier weiterer Raten in Höhe von jeweils 16,25 € zu leisten. Im Falle der als Registrierung bezeichneten Bestellung wird ein Überraschungsgeschenk und die kostenfreie Zusendung binnen 72 Stunden zugesichert.
Um in die Gunst der von Reader’s Digest so bezeichneten Privilegien zu kommen, ist eine Anmeldung bei Reader’s Digest erforderlich, diese muss bis zum 4. Oktober 2007 erfolgen. Die Sendung enthält unter anderem auf den Adressaten ausgestellte Visitenkarten, verschiedene Ja/Nein-Antwortbriefumschläge und einen Registrierungsbogen. Dieser ist mittig unterteilt. Während sich der obere Teil auf die Teilnahme an den Gewinnchancen (überschrieben als „Super-Gewinn-Registrierung“) bezieht, betrifft der untere Teil des Bogens die Annahme des Jubiläumsangebots „Musical-Edition“ (überschrieben als „Privileg-Registrierung“).
Das Anschreiben enthält in der Adresszeile und am Ende als P.S. gekennzeichnet handschriftliche Bemerkungen. Der Hinweis im Nachsatz (unter P.S.) enthält kurze und klare Aufforderungen, wie und schließlich bis wann die Registrierung vorzunehmen ist.
Unsere Analyse
Durch das persönliche Anschreiben, die beigefügten persönlichen Visitenkarten und die handschriftlichen Hinweise wird dem Empfänger eine fast persönliche Vertrauensbeziehung zwischen ihm und dem Abteilungsleiter der Musikabteilung von Reader’s Digest suggeriert.
Die umfassend ausgemalten Gewinnchancen sollen den Empfänger dazu verleiten, sich bei Reader’s Digest anzumelden (zu registrieren). Hierbei kann man vieles falsch machen, denn die Registrierung ist nicht einfach:
Einerseits hat der Empfänger mehrere Optionen, nämlich nur am Gewinnspiel teilzunehmen, zusätzlich die angebotene Musical-Edition nebst Überraschungsgeschenk zu bestellen oder eben nur die Edition plus Überraschungsgeschenk zu kaufen.
Andererseits ist das Procedere der Anmeldung kompliziert und auch verworren beschrieben. So sollen die mitgesandten – sich unterscheidenden – VIP-Visitenkarten in die auf den Bestätigungsvordruck geklebte Klarsichttaschen eingesteckt werden und entweder in einem Ja- oder Nein-Umschlag zurückgesandt werden, jeweils mit unterschiedlichen Erklärungsinhalten.
Erschwert wird die „richtige Handhabung“ dadurch, dass sich die Anmeldung für das Gewinnspiel und die Bestellung der Musicaledition auf ein und demselben Papierbogen befinden. Dass durch die so bezeichnete Privileg-Registrierung ein Kaufvertrag über die Musical-Edition zustande kommt, steht weder auf dem Anschreiben noch auf der Vorderseite der Registrierung ausdrücklich. Der Preis erscheint durch die Splittung in einen Anzahlungsbetrag in Höhe von 4,90 € und vier Raten in Höhe von 16,25 € wesentlich geringer als der Gesamtpreis (69,90 €).
Unsere rechtliche Bewertung
Wer die so genannte Privileg-Registrierung vornimmt, nimmt das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die Musical-Edition zu einem Gesamtpreis in Höhe von 69,90 € an, er erklärt sein Einverständnis mit dem Angebot. Den Kaufpreis hat der Empfänger nach Erhalt der Ware dann grundsätzlich zu bezahlen.
Bei dem ausschließlich durch Briefverkehr geschlossenen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen handelt es sich um einen so genannten „Fernabsatzvertrag“, eine Vertriebsform bei der der Kunde durch verschiedene Vorschriften geschützt wird, etwa durch ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht. So räumt Reader’s Digest dem Kunden die Möglichkeit ein, die Edition innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware wieder zurückzuschicken. Dieses aber bringt den Kunden in Zugzwang. Zudem muss er die Ware durch Einschreiben/Rückschein zurücksenden, damit der Zugang zur Not bewiesen werden kann.
Wer eigentlich nur an dem Gewinnspiel teilnehmen wollte, sich aber versehentlich auch für die Privilegien angemeldet hat, kann seine „Anmeldung“ auch anfechten, weil er sich geirrt hat. Dies muss unverzüglich gegenüber Reader’s Digest erklärt werden, am besten schriftlich und wiederum per Einschreiben/Rückschein.
„Zusatzrenten-Mitteilung“
Im Juli 2007 wurden von Reader’s Digest – Abteilung Finanzen – persönlich adressierte Werbebriefe verschickt, deren Umschläge mit „Zusatzrenten-Mitteilung“ gekennzeichnet waren. In dem zweiseitigen Anschreiben wurde neben dem Gewinn eines Neuwagens im Wert von 25.000 € ein lebenslanges Einkommen, beginnend mit einem Startbetrag in Höhe von 1.500 € pro Monat in Aussicht gestellt.
Zudem enthält das zweiseitige Anschreiben ein Premieren-Angebot, nämlich ein Buch mit dem Titel „1000 Fragen an die Wissenschaft“, zu einem Preis von insgesamt 39,90 €. Zur Bezahlung wird ein sogenannter Gratis-Kredit per Raten angepriesen: Für das Buch ist eine Anzahlung in Höhe von 4,90 € zuzüglich zwei weiterer Raten in Höhe von jeweils 17,50 € zu leisten. Die als Vorteils-Registrierung bezeichnete Bestellung werde mit einem Gratis-Geschenk belohnt.
Um sich die so bezeichneten Vorteile zu sichern, ist eine Registrierung bei Reader’s Digest binnen 14 Tagen erforderlich. Die Sendung enthält unter anderem ein Nominierungsformular, eine auf den Adressaten ausgestellte Gold-Prestige-Karte mit verschiedenen Gold-Nummer-Aufklebern sowie ein Ja- und ein Nein-Antwortkuvert. Das Nominierungsformular enthält auf dem oberen Teil die Registrierung für die Teilnahme an der Gewinnerziehung (überschrieben als „Persönliche Zusatzrenten-Registrierung“), der untere Teil des Formulars ist überschrieben mit „Persönliche Vorteils-Registrierung“ und enthält die Annahme des Kaufangebots „1000 Fragen an die Wissenschaft“.
Unsere Analyse
Durch Hinweise auf die Exklusivität der Teilnahmeberechtigten („nur 6 % aller Einwohner jedes Bundeslandes“) an der limitierten Zusatz-Renten-Aktion werden vielversprechende Gewinnchancen dargeboten.
Dies soll den Empfänger dazu verlocken, sich bei Reader’s Digest zu registrieren. Zwar kann sich der Empfänger auch nur für die Teilnahme am Gewinnspiel registrieren. Da die Registrierung mittels des einheitlichen Nominierungsformulars und unterschiedlichen Antwortkuverts aber kompliziert gestaltet und verworren umschrieben ist, kann man vieles falsch machen.
Unsere rechtliche Bewertung
Wer die so genannte Persönliche Vorteils-Registrierung vornimmt, nimmt das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über den Buchtitel „1000 Fragen an die Wissenschaft“ zu einem Preis in Höhe von 39,90 € an, er erklärt sein Einverständnis mit dem Angebot. Den Kaufpreis hat der Empfänger nach Erhalt der Ware dann grundsätzlich zu bezahlen.
Bei dem ausschließlich durch Briefverkehr geschlossenen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen handelt es sich um einen so genannten „Fernabsatzvertrag“, eine Vertriebsform bei der der Kunde durch verschiedene Vorschriften geschützt wird, etwa durch ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht. So räumt Reader’s Digest dem Kunden die Möglichkeit ein, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zurückzugeben. Dieses aber bringt den Kunden in Zugzwang. Zudem muss er die Ware durch Einschreiben/Rückschein zurücksenden, damit der Zugang zur Not bewiesen werden kann.
Wer eigentlich nur an dem Gewinnspiel teilnehmen wollte, sich aber versehentlich auch für die Vorteile angemeldet hat, kann seine Anmeldung auch anfechten, weil er sich geirrt hat. Dies muss unverzüglich gegenüber Reader’s Digest erklärt werden, am besten schriftlich und wiederum per Einschreiben/Rückschein.
„80. Grand Prix Finale“
Im Juni 2007 wurden von Reader’s Digest – Abteilung Gratisverlosung – persönlich adressierte Werbebriefe an Verbraucher versandt, die sich zuvor für die Teilnahme an einem Gewinnspiel angemeldet hatten. In den Briefen wurde darauf hingewiesen, dass dies die letzte Gelegenheit sei, noch vor Ende des laufenden Geschäftsjahres an der Verlosung eines Super-Gewinns in Höhe von 650.000 € teilzunehmen.
Zudem könne der Empfänger von einem Angebot profitieren: Er könne einen Bestseller-Sonderband anfordern, welcher bearbeitete Erfolgsromane enthalte. Für eine Überraschungsprämie, Porto, Verpackung und Service falle dabei eine Pauschale in Höhe von 5 € an.
Wenn der Empfänger nach Erhalt des Sonderbandes nichts von sich hören lasse, werde ihm alle zwei bis drei Monate ein weiterer Band der Reihe ins Haus geliefert. Der Empfänger könne die Bände nach Erhalt 14 Tage lang zurückgeben, wobei die erste Pauschale in Höhe von 5 € mit dem ersten Folgeband gutgeschrieben werde.
Um die Gewinnchance und die Vorteile des Sonderbandes wahrzunehmen, ist eine Anmeldung bei Reader’s Digest bis spätestens zum 18. Juli 2007 erforderlich. Die Sendung enthält unter anderem einen auf den Adressaten ausgestellten Aufkleber (Identifikations-Code-Siegel), ein offizielles Scheckheft und Ja-/Nein-Antwortbriefumschläge. Das Scheckheft enthält vier einzelne Schecks, drei beziehen sich auf verschiedene Gewinnchancen (Scheck 1, 2 und 4) und ein Scheck (Scheck 3) betrifft die Bestellung des Buchbandes. Alle Schecks enhalten Stempel, wonach das Scheckheft durch das Aufkleben von Bestätigungsmarken gültig zu machen und bis zum 18. Juli 2007 zurückzusenden ist.
Unsere Analyse
Wiederum werden vielversprechende Gewinnchancen dargeboten. Hierzu muss der Empfänger aber die einzelnen Schecks durch Aufkleben von Bestätigungsmarken gültig machen und sie an Reader’s Digest zurücksenden. Zwar kann sich der Empfänger nur für das Gewinnspiel anmelden, was aber kompliziert gestaltet ist.
Unsere rechtliche Bewertung
Wer hier den falschen Scheck gültig macht, erhält gegen einen „Pauschalpreis“ ein Bestseller-Band zugeschickt und bekommt künftig alle zwei bis drei Monate einen weiteren Band zum Gesamtpreis in Höhe von jeweils 26,90 € geliefert. Zwar kann man die Bände jeweils binnen 14 Tage zurücksenden oder durch ein Schreiben die wiederkehrende Belieferung abbestellen. In jedem Fall aber gerät der Kunde in Zugzwang.
Stand vom Montag, 18. April 2011
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