Telefonwerbung Boesche GFP
LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2007
312 O 240/07 (nichts rechtskr.)
Der Beklagte (Johann Peter Boesche, Inhaber der Firma GFP Abo e.K.) wird verurteilt, es … zu unterlassen
- Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen und für Zeitschriftenabonnements zu werben, wenn nicht die Verbraucher zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben,
- Zeitschriftenabonnementsverträge gegenüber Verbrauchern zu bestätigen, wenn nicht die Verbraucher zuvor dem Abschluss solcher Verträge zugestimmt haben.
Stand vom Donnerstag, 19. August 2010
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