Gewinnspiele, Nebenverdienst, Abschleppnepp, Partneragenturen

Telefonwerbung Boesche GFP

LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2007

312 O 240/07 (nichts rechtskr.)

Der Beklagte (Johann Peter Boesche, Inhaber der Firma GFP Abo e.K.) wird verurteilt, es … zu unterlassen

  1. Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen und für Zeitschriftenabonnements zu werben, wenn nicht die Verbraucher zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben,
  2. Zeitschriftenabonnementsverträge gegenüber Verbrauchern zu bestätigen, wenn nicht die Verbraucher zuvor dem Abschluss solcher Verträge zugestimmt haben.

Stand vom Donnerstag, 19. August 2010

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