Telefonwerbung Deutscher Ring
Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.3.2008, 315 O 636/07
Deutscher Ring Sachversicherungs-AG wird verurteilt, … zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr … Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu werben, wenn nicht die Verbraucher zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben.
Die zunächst gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hat der Versicherer nach der mündlichen Verhandlung beim Hanseatischen OLG zurückgenommen.
Stand vom Donnerstag, 19. August 2010
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