Telefonwerbung Deutscher Verbraucherdienst
Telefonwerbung erneut gerichtlich verboten
Dem DtVD Deutscher Verbraucherdienst CAPITAL CALL wurde vom LG Berlin verboten, Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen, um für einen kostenpflichtigen Schutz vor Telefonwerbung zu werben, wenn nicht die Verbraucher zuvor ihr Einverständnis mit einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme erklärt haben.
Außerdem darf nicht mehr eine kostenpflichtige Aufnahme in eine Sperrliste bestätigt werden. Verboten wurde auch, ohne Abbuchungsermächtigung sich beim Konto der Angerufenen zu bedienen (LG Berlin, Urt. v. 15.05.2008, 16 O 109/08, rechtskr.).
Damit wird einer besonders fiesen Variante der Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben. Die Firma bediente sich nämlich genau der rechtswidrigen Methoden, gegen die sie die Verbraucher zu schützen vorgab. Sie tat so, als würde sie die Angerufene vor „cold calls“ bewahren wollen.
Doch die Firma geriet an eine Verbraucherin, die sich nicht ins Bockshorn jagen ließ. Sie informierte uns über den Fall. Auf unsere Abmahnung stellte sich die DtVD stur. Vor Gericht gab sie dann aber schließlich eine Anerkenntniserklärung ab.
Stand vom Donnerstag, 19. August 2010
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