Telefonwerbung DSM
Landgericht Hamburg
Urt. v. 23.12.2008 – 312 O 362/08
DSM Lottoservice GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Elke Naderer, Morgenstraße 18, 6890 Lustenau – Österreich, wird verurteilt es zu unterlassen, “…Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für die Teilnahme an Lottotippgemeinschaften zu werben, wenn nicht die Verbraucher zuvor ihr Einverständnis mit einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme erklärt haben.“
Die DSM hatte zunächst Berufung gegen das Urteil eingelegt. Mit Beschluss vom 7. Juli 2009 teilte das Hanseatische Oberlandesgericht mit, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen (3 U 20/09). Daraufhin wurde die Berufung zurück genommen, das Urteil des LG Hamburg ist damit rechtskräftig geworden.
Stand vom Donnerstag, 19. August 2010
zurück