Telefonwerbung Schwarz
Finanz- und Wirtschaftsberatung Schwarz
Die Akquise per Telefon für sog. "Steuersparmodelle" ist verboten. Das sagt das Urteil des Landgerichts Hamburg (315 O 314/02 v. 19.12.2002) gegen die Finanz- und Wirtschaftsberatung Schwarz (Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg).
Mitarbeiter der Firma hatten Verbraucher angerufen, sich mit "euro marketing" gemeldet und vorgegeben, man führe eine Umfrage zum Jahresssteuergesetz durch. Tatsächlich ging es darum, einen Besuchstermin zu vereinbaren, bei dem sog. "Steuersparmodelle" verkauft werden sollten.
Die Verbraucherzentrale mahnte die Firma wegen unzulässiger Telefonwerbung ab. Sie zeigte sich uneinsichtig, sodass die Sache vor das Hamburger Landgericht ging. Dort wurde erneut bestätigt, dass es unzulässig sei, Leute zu Werbezwecken anzurufen ("cold calls").
Stand vom Donnerstag, 19. August 2010
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