Telefonwerbung Spiegel-Verlag
Spiegel-Verlag
Mit Datum vom 18. Mai 2007 „verpflichtet sich die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, es ab dem 1. Oktober 2007 bei Meidung einer … verwirkten Vertragsstrafe… zu unterlassen,
Verbraucher auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für Zeitschriftenabonnements zu werben, wenn nicht die Verbraucher zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben.“
Stand vom Donnerstag, 19. August 2010
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