"Cold Calls" per Automatenstimme -
illegal, belästigend – aber nicht zu stoppen!
Telefonwerbung ist belästigend – und überdies illegal.
Wer zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Werbeanrufen behelligt wird, kann seinem Ärger Luft machen und dem Anrufer deutlich seine Meinung sagen. Wenn aber nach dem Abheben des Hörers eine Automatenstimme erklingt, die ihren Text abspult und nicht auf Kritik reagiert, wird man zu Recht besonders wütend. Meist verkünden die Automatenstimmen, man habe etwas gewonnen - eine Reise, einen Geld- oder einen angeblich wertvollen Sachpreis. Die in Aussicht gestellten Gewinne müsse man unter einer bestimmten Telefonnummer abfordern, und zwar unter einer 0900-Nummer, die meist 1,99 € pro Minute kostet. Doch nach einem Anruf unter dieser Nummer kommt man seinem "Gewinn" nicht näher. Der Betreiber dieser (Mehrwert-)Nummer verdient (gemeinsam mit dem Telefonunternehmen, über das man telefoniert - meist die Telekom) an den Anrufen, ohne hierfür irgendeine Gegenleistung (einen Mehrwert) zu erbringen.
- Eine Anrufmaschine „schafft“ pro Stunde über 100.000 Anrufe. Läuft die nur über ein paar Stunden oder Tage, kommen schnell einige Millionen Anrufe zusammen!
- Wenn nur jeder 100ste Anrufer reagiert, fließen pro Stunde einige Tausend Euro an die Gauner.
"Das ist nicht erlaubt und muss unterbunden werden!" meinten wir zu Beginn des Jahres 2005, als jeden Tag Dutzende von Beschwerden eintrafen. Wir wollten der Sache nachgehen und unterbinden. Gegen solchen Schwindel hilft an sich eine "Unterlassungsklage".
Hierfür war
- der Betreiber des Anrufs zu ermitteln (Anfrage bei der Bundesnetzagentur (ehem. Regulierungsbehörde) unter genauer Angabe des Zeitpunkts des Anrufes – Tag und Stunde),
- eine Abmahnung (ultimative Aufforderung, künftig solche Anrufe zu unterlassen) zu verfassen,
- die Abmahnung dem Betreiber zuzustellen,
- die Zustellung (für ein späteres gerichtliches Vorgehen) zu beweisen und
- bei Nicht-Abgabe der Unterlassungserklärung eine Klage vor Gericht auf Unterlassung einzuleiten.
In den Folgemonaten haben wir rund 40 illegal betriebene Telefonnummern aufs Korn genommen und die Resultate in einer Dokumentation zusammengefasst.
Das Ergebnis ist desolat. In nur zwei Fällen bestand Aussicht, im Klagewege einem Betreiber nachhaltig das miese Geschäft zu versalzen. In allen anderen Fällen mussten wir die Akten ohne Ergebnis zuklappen. Auch in den beiden Pilotfällen war unser Verfahren nicht erfolgreich. Begründung des Gerichts: Der Obermieter kann ja nichts dafür, wenn der Untermieter unseriöse Inhalte per Telefon übermittelt.
Die verantwortlichen Betreiber der Telefonnummern haben ihren Sitz im sicheren Ausland (Ungarn, Türkei, British Virgin Islands/USA, Barbados, Schweden, Italien oder Großbritannien). Es ist zwar nicht völlig ausgeschlossen, eine Klage, gestützt auf das deutsche Wettbewerbsrecht auch im Ausland zu betreiben oder den Anbieter vor einem deutschen Gericht zu verklagen. Aber selbst, wenn man einen Prozess gewinnt, muss man wahrscheinlich alle Prozesskosten tragen, weil der Anbieter sich in Luft aufgelöst hat, von vornherein nur unter einer Schein-Adresse tätig war oder weil eine Vollstreckung eines Titels im Ausland kaum möglich erscheint.
Es gab weitere Schwierigkeiten:
- die Bundesnetzagentur, die anhand der angegebenen Rufnummern Auskunft über den Betreiber erteilt, bekommt ihrerseits keine Informationen (zwei Fälle),
- sie antwortet nicht oder nicht in angemessener Zeit auf unsere Anfrage (vier Fälle),
- unsere Abmahnung kann nicht zugestellt werden, weil der Betreiber unter der von der Regulierungsbehörde angegebenen Adresse (inzwischen) nicht mehr zu ermitteln ist (ein Fall),
- während des Verfahrens stellt sich heraus, dass der Verbraucher uns vermutlich eine falsche Nummer genannt hat (ein Fall) oder die Angaben sind so unpräzise, dass der Betreiber nicht ermittelbar ist (drei Fälle).
Die Fälle, die nun im Klageweg weiter betrieben werden soll, wirft eine Rechtsfrage auf, die für alle Benutzer der unseriösen Mehrwert-Nummern entscheidend ist: Wer ist verantwortlich? Wer kann "auf Unterlassung" in Anspruch genommen werden? Nur der "letzte" Strohmann in der Kette, der sich hinter einer Postfach-Adresse im fernen Ausland verbirgt? Oder jeder, der von dem illegalen Mehrwertdienst profitiert, also auch Telekom & Co?
Wir wollten das klären. Unsere Musterverfahren richteten sich gegen zwei Anbieter in Deutschland (Teli Media Solutions, Legion). Beide haben die Verantwortung zurück gewiesen und uns auf die schwedische Firma Tritonet bzw. die türkische Firma ICN verwiesen.
- Zur Zeit gibt es keine schnelle und wirksame Handhabe gegen diese illegalen "Cold Calls". Zwar kann die Bundesnetzagentur die Nummern bei Beschwerden sperren (aber nur bei "gesicherter Kenntnis" über die Rechtswidrigkeit) und damit einiges an Betrug verhindern. Wir empfehlen jedem, der sich über illegale Automatenanrufe ärgert, diese Behörde auch zu informieren (rufnummernspam@bnetza.de). Das OVG Münster erlaubt der Bundesnetzagentur solche Sperren.
- Für die hereingefallen Verbraucher, die arglos die teure 0190-Nummer (inzwischen 0900-Nummer) angewählt haben und dafür einen stolzen Betrag auf der Telefonrechnung bezahlen sollen gilt: Sie müssen nach unserer Auffassung das Mehrwertdienstentgelt an den abrechnenden Netzbetreiber nicht bezahlen.
- Ein pfiffiger Verbraucher schlägt vor: Bei Automatenanruf den Hörer daneben legen. Je länger das Gespräch dauert, um so weniger Bürger können die Automaten anrufen. Dauert das Gespräch zum Beispiel vier statt zwei Minuten, kann der Automat nur die Hälfte der Anrufe erledigen. Statt 1.000 werden "nur" 500 Bürger belästigt.
- Ansonsten geht der Appell an den Gesetzgeber (der gerade im Sommer 2004 durch eine Gesetzesänderung diese Anrufe ausdrücklich für rechtswidrig erklärt hat) sich von illegal agierenden Gemeinschaft von Mehrwertdienstbetreibern nicht an der Nase herumführen zu lassen und gemeinsam mit den Verbraucherzentralen nach Lösungen zu suchen, wie diese lästige Werbung wirksam unterbunden werden kann. Zum Beispiel durch eine gesetzliche Klarstellung über die wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit von Netzbetreibern, die ihre Leitungen den Schmuddeldiensten bereitwillig zur Verfügung stellen, gerne selber dafür beim Verbraucher abkassieren, aber sonst "von nix was wissen wollen", getreu dem Motto "Hände auf, Augen und Ohren zu"!
Stand vom Donnerstag, 14. Oktober 2010
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