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Reise kostenfrei stornieren – wann geht das?

Ob Waldbrand, Terroranschlag, Putschversuch oder Epidemie – viele Reisende fragen sich, ob sie ihren Urlaub unter bestimmten Umständen wirklich antreten müssen oder ihn doch noch stornieren können. Wir erklären, wann eine Reise kostenfrei abgesagt werden kann und wann nicht.

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Gebuchte Pauschalreisen können bei Katastrophen durch höhere Gewalt im Reiseland kostenfrei storniert werden. 
  2. Das Auswärtige Amt gibt eine Einschätzung dazu, ob die Situation in einem Urlaubsgebiet als gefährlich eingeschätzt wird oder nicht. 
  3. Reise-Rücktrittskostenversicherungen springen in der Regel nur ein, wenn Reisende arbeitslos werden oder sie selbst oder ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder stirbt.
Stand: 20.10.2022

Bei Epidemien, Unruhen im Urlaubsland, Naturkatastrophen, Krieg und Terroranschlägen fragen sich viele, ob sie eine gebuchte Reise wirklich antreten müssen.

Reise kostenfrei stornieren?

Wenn aufgrund von sogenannter höherer Gewalt im Urlaubsgebiet eine Gefahrensituation vorliegt, die die Reise erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, kann diese kostenfrei storniert werden. Das gilt jedoch nur für Pauschalreisen. Haben Sie Ferienhaus, Hotel oder Flug separat gebucht, erhalten Sie möglicherweise trotzdem kein Geld oder nur einen geringen Betrag zurück.

Bei der Einschätzung „Gefahrensituation, ja oder nein?“ geht es um eine objektive Sichtweise; persönliche Angst oder Befürchtungen zählen nicht. Ob die Situation im Urlaubsgebiet als gefährlich eingeschätzt wird, können Sie beim Auswärtigen Amt erfahren. Unvermeidbare Ereignisse, die zu einer „Gefahrensituation” führen können, sind beispielsweise:

  • Naturkatastrophen im oder in unmittelbarer Nähe des Reisegebietes (Vulkanausbrüche, Lawinenabgänge, Waldbrände, Erdbeben...)
  • Kriege und flächendeckende politische Unruhen (keine einzelnen Terroranschläge)
  • Schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten (mit Quarantänen am Urlaubsort und aktuellen Reisewarnungen)

Unser Tipp

Lassen Sie sich beraten und stornieren Sie Reisen nicht voreilig, da dies hohe Kosten verursachen kann. Nehmen Sie bei einer anstehenden Reise in die betroffenen Gebiete Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter auf.

Was ist mit Terroranschlägen?

Einzelne terroristische Gewaltakte erlauben in der Regel keine Stornierung, vielmehr sind flächendeckende, (bürger-)kriegsähnliche Zustände erforderlich. Komplizierter wird es bei höherer Gewalt, wenn der Urlaub bereits angetreten war. Der Reiseveranstalter muss in diesem Fall die Kosten der Unterbringung für höchstens drei Nächte tragen (in Ausnahmefällen auch länger). Die Mehrkosten der Rückbeförderung gehen ganz zu Lasten des Veranstalters.

Wenden Sie sich auch in diesem Fall an Ihren Reiseveranstalter. In der Vergangenheit haben viele Reiseanbieter eine Umbuchung aus Kulanz ermöglicht.

Was tun, wenn es keine Reisewarnung gibt?

Rät das Auswärtige Amt nicht von Reisen ab, will man aber gleichwohl auf keinen Fall fahren, muss man in den sauren Apfel beißen und Stornokosten zahlen oder aber, wenn man anderer Auffassung ist und die Situation am Urlaubsort objektiv für gefährlich hält, es auf einen gerichtlichen Streit ankommen lassen. Gerichte sind zwar letztlich nicht an die Einschätzung des Auswärtigen Amts gebunden, man muss aber schon sehr handfeste Belege vorweisen, um sie dann zu überzeugen.

Leider wird erst Monate später durch die Gerichte entschieden, ob es sich bei den Ereignissen um höhere Gewalt gehandelt hat und in welcher Region diese vorlag – doch die persönliche Entscheidung muss sofort getroffen werden.

Gut zu wissen

Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung tritt für Stornokosten übrigens nicht ein. Die greift nur, wenn Sie selbst aufgrund einer schweren Krankheit an der Reise gehindert werden oder bei Krankheit bzw. Tod eines nahen Angehörigen. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Versicherungen fürs Reisen sinnvoll sind oder nicht.