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Firma insolvent

Laden insolvent – Was wird aus einem Gutschein?

Wer einen Warengutschein eines Geschäfts besitzt und nun feststellen muss, dass "Ausverkauf" wegen Insolvenz stattfindet, muss feststellen, dass Gutscheine dann nicht mehr eingelöst werden. Wie ist da die Rechtslage?

Den Ärger der Kunden kann man gut verstehen, aber die Rechtslage ist eindeutig. Der Gutschein darf nicht mehr eingelöst werden er ist praktisch wertlos.

Wer einen Gutschein hat, ist Gläubiger der Firma, denn er hat eine Forderung, die er nun einlösen möchte. Aber nach einer Insolvenzanmeldung darf der Insolvenzverwalter grundsätzlich keine Forderungen gegen das Unternehmen mehr befriedigen. Alle Forderungen kommen sozusagen in einen Topf, dessen Inhalt nach Abschluss des Verfahrens gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt wird (bloß, dass kaum etwas darin sein wird sonst hätte die Firma ja nicht Insolvenz anmelden müssen...).

Stand vom Donnerstag, 14. Oktober 2010

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