Reiseveranstalter in Konkurs
Immer wieder gibt es in der Reisebranche Konkurse und "Beinahe"-Konkurse. Wer bei wackeligen Reiseveranstaltern gebucht hat, muss daher um sein Geld bangen. Denn: Vorauskasse ist bei der Urlaubsbuchung die Regel. Wie kann man sich davor schützen, dass das Geld dann weg ist?
- Wer bei einem Pauschalreise-Veranstalter gebucht hat, sollte eine Zahlung (auch eine Anzahlung!) nur gegen Aushändigung eines sog. Sicherungsscheins leisten. Der belegt, dass der Kunde sein Geld zurück bekommt, auch, wenn der Veranstalter in Konkurs geht. Die Reiseveranstalter sind gesetzlich zu diesem Konkursschutz verpflichtet.
- Wer einen "Nur-Flug" gebucht hat, ist vom Gesetz her nicht besonders geschützt. Geht die Fluglinie in Konkurs, ist das Geld für das bezahlte Ticket wahrscheinlich verloren. Kündigt sich der Konkurs an, hat der Kunde deswegen kein Recht zum Rücktritt. Es kann jedoch sein, dass Ferien-Fluglinien (ohne hierzu verpflichtet zu sein) ebenfalls eine entsprechende Konkurssicherung vereinbart haben. Fragen Sie bei der Fluglinie oder im Reisebüro danach!
Übrigens: Eine Reiserücktrittsversicherung hilft in diesen Fällen nicht – sie ist ohnehin meist überflüssig.
Stand vom Donnerstag, 14. Oktober 2010
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