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Schluss mit Werbepost!

Pizzareklame, Wochenblätter, Shopping-Kataloge – Sie ärgern sich über Werbepost, die Sie gar nicht haben wollen? Sie möchten der Umwelt zu Liebe unnötigen Altpapiermüll verhindern? Wir sagen Ihnen, was Sie gegen die Müllflut tun können, und unterstützen die Forderung nach einem bundesweiten Opt-in-System.

Junge Frau am Briefkasten

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Werbeflut im Briefkasten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht hinnehmen.
  2. Je nach Art der Werbesendung können Betroffene verschiedene Maßnahmen ergreifen: sämtliche Zusendungen durch einen Aufkleber auf dem Briefkasten unterbinden, der Werbung formlos widersprechen oder sich in die sogenannte Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands eintragen lassen.
  3. Die Verbraucherzentrale kann im Einzelfall gegen Unternehmen vorgehen, die trotz Gegenmaßnahmen hartnäckig Werbung versenden oder einwerfen lassen.
Stand: 17.04.2023

Täglich landen Unmengen von Werbesendungen ungelesen im Altpapier. Wenn Sie Ihre Werbepost auch nicht lesen möchten und nicht fortwährend zum Altpapiercontainer laufen wollen, können Sie sich wehren. Ihre Maßnahmen hängen von der Art der Werbesendung ab.

Allgemeine Werbeblätter und Flyer

Erhalten Sie allgemeine Werbeblätter, beispielsweise von Pizzadiensten, dem örtlichen Supermarkt, politischen Parteien oder auch Corona-Leugnern, sollten Sie den Aufkleber „Werbung verboten“ an Ihrem Briefkasten anbringen. In unserem Infozentrum erhalten Sie diese Sticker kostenlos. Finden Sie trotzdem immer wieder Werbepost in Ihrem Briefkasten, schreiben Sie den Urheber der Sendung an und weisen Sie bestimmt darauf hin, dass er sich an das Werbeverbot halten muss.

Haben die Wurfsendungen einen politischen Inhalt, so muss erkennbar sein, von wem sie stammen. Fehlt das Impressum, so kann dies von den zuständigen Ordnungsämtern mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bußgelder gibt es auch für kleine Werbekärtchen an der Windschutzscheibe. Hat man Ihnen eine solche Karte an die Seiten- oder Windschutzscheibe Ihres Autos gesteckt, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Fehlt dem Händler oder professionellen Verteiler eine Erlaubnis, kann ein Bußgeld verhängt werden. Das in Hamburg für Ihren Wohnort zuständige Bezirksamt finden Sie im Behördenfinder auf der Hamburg-Seite unter dem Stichwort „Ordnungswidrigkeit Wegerecht“.

Machen Sie mit!

Wenn Sie die Nase voll haben von Werbepost, können Sie auch die Petition von Deutscher Umwelthilfe und Letzte Werbung e.V. unterzeichnen. Gefordert wird ein bundesweites Opt-in-System für unadressierte Werbepost. Werbung soll nur noch in Briefkästen geworfen werden, wo es ausdrücklich erwünscht ist. Das heißt: „Werbung – Ja bitte“- statt „Werbung – Nein danke“-Aufkleber.

Wochenblätter und Zeitungen

Gegen unerwünschte Zeitungen schützt der „Werbung verboten“-Aufkleber nicht. Bringen Sie zusätzlich den Aufkleber „Keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“ an. Sie können auch den Zeitungsverlag direkt anschreiben und mitteilen, dass Sie keine Zeitschriften wünschen. Bei hartnäckigen Verstößen haben wir die Möglichkeit, den Verlag abzumahnen.

Persönlich adressierte Werbesendungen

Der Aufkleber „Keine Werbung“ umfasst nicht die persönlich an Sie adressierte Werbung, wie zum Beispiel von Versandunternehmen. Wenn Sie von dieser genervt sind, schreiben Sie einen Brief an den Versender und widersprechen Sie der Werbung formlos, aber per Einwurf-Einschreiben. Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie der Werbung widersprochen haben, können Sie oder wir bei Zuwiderhandlungen tätig werden.

Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, den Empfänger ihrer Werbung auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen und die Adresse zu benennen, an die der Widerspruch geschickt werden kann.

Einen Grobfilter für persönlich adressierte Werbung bietet die „Robinsonliste“, auf die Sie sich setzen lassen können. Sie werden dann von den aktuellen Adresslisten der Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) sind. Den Formularantrag für die Aufnahme in die Robinsonliste können Sie telefonisch unter der Rufnummer (069) 79 2009 91 oder schriftlich unter der Adresse DDV-Robinsonliste, Postfach 71 08 81, 60498 Frankfurt anfordern. Zusätzlich ist ein Eintrag online unter www.ddv-robinsonliste.de möglich. Dieser Eintrag bietet Ihnen aber keineswegs eine Garantie, nicht mehr von Werbepost belästigt zu werden. Denn er gilt nur für die dem DDV-Verband angeschlossenen Unternehmen.

Schickt das Unternehmen trotz Ihres Widerspruchs weiterhin hartnäckig Werbung (mehr als zweimal nach Widerspruch), informieren Sie uns. Wir prüfen dann, ob wir die Firma abmahnen können.

Gut zu wissen

Fehlt die „Werbe-Abstelladresse“, informieren Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes, in Hamburg zum Beispiel:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22 | 20459 Hamburg
Tel. (040) 428 54-4040 | Fax (040) 428 54-4000
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
De-Mail: hmbbfdi@hamburg.de-mail.de